Informationspflichten zwischen Unternehmen und Privaten - Ein Beratertipp von Best Step - Wels
Neben den generellen Informationspflichten des E-COMMERCE-Gesetzes bestehen für Vertragsabschlüsse zwischen Unternehmen und Verbrauchern im Internet zusätzliche spezielle Informationspflichten nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Als Beispiel sei das Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht des Verbrauchers genannt. Es ist erforderlich, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts/Rücktrittsrechts inkl. Muster-/Widerrufsformular zu belehren, auf die Kostentragung für die Warenrücksendung hinzuweisen, sowie gegebenenfalls auch Umstände konkret zu benennen, unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert.
Wird über die Widerrufs-/ Rücktrittsmöglichkeit nicht korrekt informiert, verlängert sich ein bestehendes Rücktrittsrecht von 14 Kalendertagen um 12 Monate (!). Wird die Information später nachgeholt, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zugang dieser Information.
Infos unter: 07242 67354, stefan.weidinger@holme.at oder www.beststep.at
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