Parkkralle jetzt auch in Wels im Einsatz
WELS. Bislang waren der Stadt Wels bei nichtösterreichischen Falschparkern in der Regel die Hände gebunden: Handelt es sich bei den Lenkern doch meist um Personen, bei denen die Strafverfolgung offensichtlich unmöglich, wesentlich erschwert oder mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wäre. "In solchen Fällen nützt die Stadt Wels nun die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer technischen Sperre, im Volksmund Parkkralle genannt", erklärt Vizebürgermeister Gerhard Kroiß. Die Parkkralle kommt nur bei Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen zum Einsatz, bei denen nachweislich mindestens ein weiteres unbezahltes Parkvergehen vorliegt. Die Radsperre bleibt so lange am Fahrzeug, bis sämtliche ausständigen Strafen und Sicherheitsleistungen bezahlt sind.
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