Stellungnahme
Es bleibt dabei: Keine Grüne Liste in Mutters

Der Mutterer Bürgermeister Hansjörg Peer weist in einer Stellungnahme alle Vorwürfe zurück. | Foto: Hassl
  • Der Mutterer Bürgermeister Hansjörg Peer weist in einer Stellungnahme alle Vorwürfe zurück.
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Bgm. Hansjörg Peer aus Mutters will die Vorwürfe der von der Wahl ausgeschlossenen Grünen nicht mehr länger kommentarlos hinnehmen.

In einer Postwurfsendung informiert der Bürgermeister die Bevölkerung und schildert die Vorgänge aus seiner Sicht. Hier ist die Aussendung in voller Länge:

Als Bürgermeister der Gemeinde Mutters bin ich auch Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde und Wahlleiter. Da bezüglich der Zurückweisung des Wahlvorschlages der wahlwerbenden Gruppe „Die Grünen und Unabhängigen Mutters“ Unklarheit herrscht und sehr viel falsche Informationen gestreut werden, möchte ich hiermit einige Punkte klarstellen:

Kein Stimmrecht als Vorsitzender

Als Vorsitzender der Wahlbehörde besitze ich kein Stimmrecht in der Gemeindewahlbehörde. Meine Aufgabe besteht darin, zu den Sitzungen der Wahlbehörde zu laden und diese zu leiten. In dieser sind vier Personen, welche von zwei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen benannt wurden. Auf Grund der derzeitigen Mandatsstärke im Gemeinderat sind dies die Fraktionen WIR MUTTERER und Mutters Aktiv.

Kein Kontakt

Die wahlwerbende Gruppierung hat zeitgerecht die Unterlagen im Gemeindeamt abgegeben. Die Zustellungsbevollmächtigte Mag. (FH) Lisa Kunwald hat in der Phase bis zum gesetzlich vorgesehenen Abgabeschluss kein einziges Mal den persönlichen Kontakt zum Wahlleiter oder zum Gemeindeamtsleiter gesucht. In einer E-Mail wurde Lisa Kunwald zwei Tage vor Abgabeschluss durch die Gemeinde mitgeteilt, dass die Unterlagen eingelangt sind, und die Gemeindewahlbehörde am 1. Februar 2022 um 19.00 Uhr zusammentreten wird, um die Prüfung vorzunehmen. Im Falle von Bedenken hätte die Zustellungsbevollmächtigte noch ausreichend Zeit gehabt, eine neuerliche Prüfung der eingebrachten Unterlagen zu veranlassen (z.B. durch Juristen der Tiroler Grünen), oder im für jedermann einsehbaren Gesetz Nachschau zu halten.

Mängel festgestellt

Am 1. Februar 2022 kam es zur Sitzung der Wahlbehörde, sowie all jener Personen, welche für die Abwicklung der Wahlen verantwortlichen zeichnen. Dabei wurden Mängel festgestellt. Der Wahlleiter wurde beauftragt, gemeinsam mit seinen Wahlhelfern (Mitarbeiter der Gemeinde), die Mängel den jeweiligen Gruppierungen zu nennen, und die Beseitigung derer einzufordern. Die Kurzbezeichnung der Wählergruppe „Die Grünen und Unabhängigen Mutters“ war mit einem Bindestrich versehen. Am Folgetag wurde beim zuständigen Amt der Tiroler Landesregierung die Anfrage eingebracht, ob dieser Mangel behoben werden kann, oder ob dieser als unbehebbar im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren ist. Weiters wurde der Anwalt der Gemeinde Mutters kontaktiert um dessen Expertise einzuholen.

Keine Kurzbezeichnung

Am Morgen des 3. Februar 2022 hat der Wahlleiter Frau Mag. (FH) Lisa Kunwald telefonisch kontaktiert. Auf seine Frage, was die Kurzbezeichnung darstellen sollte, meinte sie, dass „Die Grünen und Unabhängigen Mutters“ noch keine Kurzbezeichnung hätten. Am Abend kam es dann zur Sitzung der Wahlbehörde. Sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Rechtsanwalt der Gemeinde wurde dem Wahlleiter die Auskunft erteilt, dass die Tiroler Gemeindewahlordnung in der derzeit gültigen Fassung anzuwenden ist. Es wurde auf die heranzuziehenden Passagen im Gesetz hingewiesen. Letztendlich müsse die Wahlbehörde entscheiden. Der Paragraph l lässt aus Sicht der Wahlbehörde keinen Spielraum zu. Noch vor der Beschlussfassung wurde Lisa Kunwald eingeladen, der Wahlbehörde ihre Sichtweise zu nennen. Erneut wurde die Frage zum Feld der Kurzbezeichnung gestellt. Die Listenerstgereihte antwortete der Wahlbehörde, dass die Kurzbezeichnung nicht wichtig war, es erschienen andere Positionen wie Unterschriften und Programminhalte als wichtiger.

Auszug aus der TGO 1994

§ 35. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates
(3) Der Wahlvorschlag hat zu enthalten: a) die unterscheidende, nicht mehr als 80 Zeichen umfassende Bezeichnung der Wählergruppe in Worten und eine aus nicht mehr als acht Zeichen bestehende und in Großbuchstaben gehaltene Kurzbezeichnung, die auch ein Wort oder mehrere Wörter enthalten kann, wobei über die zulässige Anzahl hinausgehende Zeichen jeweils als nicht beigesetzt gelten; ….

Zum Vorwurf

... die Gemeindeverwaltung hätte bereits im Vorfeld bzw. direkt bei der Abgabe der Unterlagen diese auf Vollständigkeit und Rechtskonformität prüfen können oder sollen, darf festgehalten werden, dass dies die Tiroler Gemeindewahlordnung nicht vorsieht. Die Prüfung der Rechtskonformität ist der Gemeindewahlbehörde vorbehalten. Würde eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Gemeinde die Prüfung der Unterlagen vornehmen, wäre dies eine Amtsanmaßung und könnte rechtliche Konsequenzen haben. Mag. (FH) Lisa Kunwald wurde zeitgerecht darüber in Kenntnis gesetzt, wann die Wahlbehörde zusammentreten wird.

Ähnliche Fehler in anderen Gemeinden

Es wird behauptet, dass in anderen Gemeinden ähnliche Fehler nicht zu einer Zurückweisung geführt haben. Es steht außer Zweifel, dass in anderen Gemeinden wie auch in unserer Gemeinde die Einreichungen mit Mängel behaftet sind. Viele dieser Mängel können aufgrund der gültigen Gesetzeslage behoben werden. Gerade beim Fehlen der Kurzbezeichnung einer Wählergruppe sieht der Gesetzesgeber einen unbehebbaren Mangel, der eine Zurückweisung zur Folge hat.Es ist auch keine Behebung eines Fehlers vorgesehen (Bindestrich statt ein oder mehrere Wörter in Großbuchstaben). Ich gehe davon aus, dass auch in anderen Gemeinden bei Vorliegen dieses expliziten Fehlers die Wahlbehörde entsprechend dem Gesetz handelt.

Unbehebbarer Mangel

Somit darf festgehalten werden, dass es sich beim gegenständlichen Fehler um einen laut Gesetz unbehebbaren Mangel handelt und die Wahleinreichung „Die Grünen und Unabhängigen Mutters“ zurückzuweisen ist. Ob eine derartige Härte des Gesetzes in diesem Punkt gerechtfertigt und im Sinne der Demokratie ist, hat weder die Wahlbehörde noch der Wahlleiter zu beurteilen. Unsere Aufgabe besteht darin, uns an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und den Willen des Gesetzgebers umzusetzen. Nachdem die Tiroler Gemeindewahlordnung im Jahr 2018 in diesem Punkt (Anmerkung: auf Antrag der Tiroler Grünen), derart verschärft wurde, ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab erreichen wollte.

Unangemessen

Als Vorsitzender der Wahlbehörde finde ich es absolut unangemessen, dass auf die Mitglieder der Gemeindewahlbehörde, welche dieses Ehrenamt nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltlich ausüben, sowie auf die fleißigen Mitarbeiter*Innen der Gemeinde Mutters ein derartiger Druck von Mitgliedern der Grünen Mutters ausgeübt wird. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Wahlbehörde und die Mitarbeiter*Innen für eine rechtskonforme Vorgehensweise rechtfertigen müssen. Als überzeugter Demokrat hätte ich es auf jeden Fall begrüßt, wenn die Liste „Die Grünen und Unabhängigen Mutters“ an den Wahlen teilnehmen könnten. Es wurden alle Möglichkeiten intensiv geprüft, die Gesetzeslage lässt aus Sicht der Wahlbehörde keine andere Möglichkeit zu.

Lesen Sie dazu auch diesen Bericht:

MuttersPLUS: Angebot für Grün-Wähler

Heftige Kritik von FPÖ-Chef Markus Abwerzger an den Mutterer Grünen - lesen Sie dazu diesen Bericht:

Abwerzger: "Angriffe auf Mutterer Wahlbehörde sind skandalös"

www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

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