Gemeinden auf Jagd nach Temposündern!
Novellierung der Straßenverkehrsverordnung ermöglicht den Gemeinden selbstständige Geschwindigkeitsüberwachungen
Seit Jahren forderte der Österreichische Gemeindebund, unterstützt durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) schon eine gesetzliche Grundlage für die automatische Überwachung der Geschwindigkeit durch Gemeinden. Diese Forderung soll nun umgesetzt werden.
WMG (mh). In Zukunft soll es allen Tiroler Gemeinden möglich sein, Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen selbst durchzuführen. Grundlage dafür ist ein Entwurf zu einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, der vor kurzem vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik (BMVIT) vorgelegt wurde.
Kontrolle ohne Polizei
Bereits bisher konnte die Kontrolle von Geschwindigkeitsbeschränkungen an jene Gemeinden übertragen werden, die über Gemeindewachkörper verfügen. Gemeinden ohne eigene Polizeiinspektion konnten die Kontrollen bis dato nicht durchführen. Dies soll sich nun mit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung ändern: Die neue Regelung ermöglicht es auch Gemeinden ohne Gemeindewachkörper, die durch Verordnung der Landesregierung dazu ermächtigt wurden, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen selbst vorzunehmen.
Voraussetzung der Ermächtigung ist, dass die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen durch die Gemeinde aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Der Einsatz von Radargeräten hat daher auch an Stellen zu erfolgen, die ein erhebliches Unfallrisiko oder eine Gefahrenquelle darstellen.
„Die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist der richtige Schritt, um künftig die Verkehrssicherheit in den Gemeinden und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten bzw. zu erhöhen“, so KfV-Direktor Dr. Othmar Thann.
Das Ergebnis einer Umfrage unter den Bürgermeistern des westlichen Mittelgebirges bringt indes kein gesteigertes Interesse an derartigen Maßnahmen zutage. Lediglich in Unterperfuss wird man sich mit dieser Idee beschäftigen, so Bgm. Martin Norz: „Derzeit ist zwar nicht daran gedacht, aber es bedeutet eine Option für die Zukunft. Schließlich ist es im Bereich der Branger Alm bereits zu schweren Unfällen, teilweise auch mit Todesfolge, gekommen. Hier wäre die Aufstellung eines Radarkastens überlegenswert.“
Bgm. Rudolf Nagl aus Axams will sich mit dem Gedanken indes nicht so recht anfreunden – in seiner Gemeinde befindet sich allerdings eine geradezu prädes-
tinierte Straße. „Das stimmt“. bestätigt Nagl, „die Olympiastraße würde sich dafür anbieten. Vor allem im Winter handelt es sich hier um ein äußerst stark befahrenes Straßenstück in Richtung Lizum bzw. Innsbruck. Ich denke aber, dass sich die Gemeinde anderen Aufgaben widmen sollte. Wir beobachten die Situation sehr genau und haben beispielsweise auch zwei Tempoanzeiger angeschafft. Diese leisten seit einiger Zeit hervorragende Dienste – ich bin also eher dafür, erzieherische Maßnahmen in dieser aufklärenden Form zu setzen als mit Strafen zu drohen.“
Auch in Birgitz sieht Bgm. Luis Oberdanner das 30-km/h-Limit auf Gemeindestraßen als ausreichend an. „Wir haben uns mit dieser Möglichkeit noch nicht beschäftigt, ich denke aber, dass wir davon eher keinen Gebrauch machen werden.“
Erfahrungswerte
Der Völser Bürgermeister kann bereits auf Erfahrungswerte verweisen. „Wir haben ja bereits einmal eine Firma mit der Überwachung mit mobilen Radargeräten beauftragt und damit nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Bei der westlichen Ortseinfahrt steht ein Radarkasten, der seinen Zweck erfüllt. Denkbar wäre eventuell die Überwachung der Bahnhofstraße, aber konkrete Überlegungen dazu haben wir noch nicht angestellt!“
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