ÖAMTC
Deutsches Eck soll geöffnet werden
„Über kurz oder lang brauchen wir einheitliche und verbindliche Lösungen für den Transit über das „Deutsche Eck“ und Besuche des Lebenspartners über die Grenze“, so der ÖAMTC nach zahlreichen eingelangten Anfragen.
ÖSTERREICH. Das Problem bestehe darin, dass es derzeit unterschiedliche und teilweise undurchsichtige Bestimmungen, sowie keine einheitliche Abwicklung an den Grenzstationen zu Bayern gebe. Die Gefahr dabei: Die Ausreise aus dem einen jeweiligen Land verlaufe großteils problemlos, Schwierigkeiten bei Einreise ins jeweils andere Land und/oder die Wiedereinreise seien aber an der Tagesordnung.
Öffnung des Transits über das Deutsche Eck
„Die derzeitige Situation - kein Transit über die Autobahnverbindung Walserberg-Kufstein („Großes Deutsches Eck) und die starke Einschränkung der Passage Salzburg-Bad Reichenhall-Lofer („Kleines Deutsches Eck“) nur für bestimmte Berufsgruppen - ist unbefriedigend und wird sich auf die Dauer von Monaten auch nicht aufrecht halten lassen“, sind sich ADAC-Südbayern und ÖAMTC einig.
"Deutsches Eck" als Probelauf
Eine Korridorlösung wäre für die Partnerclubs wünschenswert. Für die Erleichterung würden gute Gründe sprechen: Erstens habe die Bevölkerung beider Länder verstanden, worum es geht und sich "sehr diszipliniert und verantwortungsvoll" verhalten. „Wir sehen keine Gründe, warum das im Fall des Transits anders werden sollte.“ Und zweitens wäre das „Deutsche Eck“ ideal als Probelauf für andere Grenzöffnungen. „Unter welchen Auflagen und Bestimmungen zukünftige Grenzübertritte auch zu anderen Ländern vollzogen werden, man könnte vor Ort wertvolle Erfahrungen zum Ablauf sammeln. Außerdem kann man hier, schon wegen der Abwicklung des Reiseverkehrs in den letzten Jahren, auch schon auf gewisse Routinen zurückgreifen“, so der ÖAMTC.
Grenzübertritt von Paaren
Ein ähnliches Problem stelle sich für die ÖAMTC-Mobilitätsinformationen zum Thema Besuchsrecht für Lebenspartner. „Bislang war Vorarlberg das einzige Bundesland, das eine Einreise von Lebenspartnern unter gewissen Auflagen gestattet hat.“ Am Mittwoch wurde nun vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMSGPK) klargestellt, dass die Einreise „unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis“ grundsätzlich möglich ist und somit Menschen, die in grenzüberschreitenden Partnerschaften leben, ihren Lebenspartner jenseits der Grenze auch besuchen dürfen. Ein Nachweis müsse nicht erbracht werden, es reiche eine „glaubhafte Darstellung“ der Partnerschaftssituation. Der ÖAMTC hofft, dass das in der Praxis ab sofort auch gelebt wird und Besuche bilateral zwischen Bayern und Österreich möglich sind.
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