Wieden
Fassadenbegrünung nach Baumfällung in Großer Neugasse gefordert
Im Innenhof eines Wohnhauses in der Großen Neugasse 28 wurde vor rund zwei Jahren ein großer Baum gefällt. Die Grünen wollen das wieder gut machen und eine der Fassaden im Innenhof begrünen lassen.
WIEN/WIEDEN. Auf der Wieden gibt es Innenhöfe, in denen sich kleine Wälder verstecken. Und dann gibt es solche, in denen man nur Parkplätze und Müllcontainer findet. Auf das Haus in der Großen Neugasse 28 trifft Letzteres zu. Auf der kleinen, asphaltierten Fläche zählt man insgesamt elf Parkplätze, während aus einem winzigen Erdloch auf der Seite ein eher kümmerliches Bäumchen gewachsen ist.
Beinahe wäre es die zweite Pflanze in dem Hof gewesen, wenn nicht vor rund zwei Jahren ein bereits ausgewachsener Baum gefällt worden wäre. "Es war ein großer Götterbaum, der gefällt wurde, weil er zu viel Platz eingenommen hat und sonst die Parkplätze versperrt hätte", erklärt Barbara Neuroth von den Grünen Wieden.
Eine Fassade für einen Baum
"Wir haben zwei Jahre lang mit den Besitzern des Nachbargrundstücks Verhandlungen geführt, weil wir für eine Entschädigung für den gefällten Baum sorgen wollten", führt Neuroth fort. Üblicherweise muss es für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung geben.
Da das aber aufgrund der begrenzten Fläche in dem Innenhof bedeuten würde, dass ein Parkplatz dafür wegfallen müsste, wollen die Grünen stattdessen eine von zwei Fassaden des Nachbarhauses in der Rienößlgasse 16, die den Innenhof begrenzen, begrünen lassen.
Jahrelange Verhandlungen
"Das wäre der perfekte Ort dafür, weil es hier eine riesige Feuermauer gibt", so Neuroth. "Wir beharren darauf, weil Innenhöfe Rückzugsorte sind und wir zusehen müssen, dass wir die Stadt mehr begrünen. Sind Parkplätze wirklich wichtiger als ein Baum?" Bei einem Lokalaugenschein sagte auch eine Bewohnerin der Großen Neugasse 28, dass sie sich mehr Grün im Innenhof wünschen würde.
Allerdings gestaltet sich die Fassadenbegrünung recht kompliziert. Denn das Nachbarhaus in der Rienößlgasse teilt sich auf mehr als 40 Eigentümer auf. Damit es zu einer Fassadenbegrünung kommen kann, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer zustimmen.
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