FPÖ
Strache wollte Ibiza-Video kaufen

- Anfang Oktober gab HC Strache bei einer Pressekonferenz seinen Rückzug aus der Politik bekannt.
- Foto: RMA
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Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache soll nach dem Auffliegen des „Ibiza-Skandals“ versucht haben, an das komplette Videomaterial heranzukommen.
ÖSTERREICH. Das berichteten die Tageszeitungen „Presse“ und „Standard“ am Montag. Demzufolge soll Strache eine sechsstellige Summe für den Kauf des Videos geboten haben. Straches Anwalt dementierte die Berichte.
Kaufversuch erfolglos
Die "Süddeutsche Zeitung" und der "Spiegel" hatten das Video im Mai 2019 veröffentlicht, weigerten sich aber, das gesamte, mehrere Stunden lange Material herauszugeben. Man veröffentlichte nur Stellen, die von öffentlichem Interesse seien, hieß es. Laut "Standard" und "Presse" soll Straches Angebot über diverse Kanäle an die Hintermänner des Ibiza-Videos herangetragen worden seien. Das gehe aus elektronischer Kommunikation hervor, die Journalisten beider Medien einsehen konnten. Der Versuch, das gesamte Video zu kaufen, blieb aber erfolglos.
Wie die "Presse" schreibt, bestätigte Straches Anwalt Johann Pauer ein Interesse an dem Video. Es habe seit der erstmaligen Veröffentlichung des Ibiza-Videos seitens seines Mandanten ein erhebliches und nachvollziehbares Interesse gegeben, das gesamte Video-Rohmaterial zu sichten. Es solle aber zu keinem Zeitpunkt Geld für die Herausgabe des Videos angeboten worden sein, so der Strache-Anwalt.
Staatsanwaltschaft hat Video nicht
Die ermittelnden Staatsanwaltschaften verfügen den Berichten zufolge ebenfalls nicht über das gesamte Bildmaterial. Das, „obwohl bereits vor dem Einleiten offizieller Ermittlungen eine Weisung erfolgte, dieses zu beschaffen“, hieß es im „Standard“.
Laut „Presse“ wurde das Video auch nicht bei einer „umstrittenen Hausdurchsuchung“ bei einem Wiener Anwalt gefunden. Der Jurist hatte den Kontakt zwischen dem damaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und der vermeintlichen Oligarchennichte hergestellt. Die konfiszierten Daten seien nach wie vor unter Verschluss. Ob das Material verwendet werden darf, muss ein Gericht klären.
Der Anwalt bezeichnete das Ibiza-Video als "zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten" worden seien. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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