Nach versuchtem Kindesmissbrauch
Anklage gegen Wiener Schauspieler steht

- Gegen einen Schauspieler aus der Wiener Theaterszene wurde wegen versuchtem Missbrauchs an einem 13-Jährigen seit Februar ermittelt. (Symbolbild)
- Foto: PEROUTKA Guenther / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
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Gegen einen Schauspieler aus dem Umfeld der Wiener Theaterszene wurde wegen versuchtem Missbrauchs an einem 13-Jährigen seit Februar ermittelt. Wie mehrere Medien berichteten, soll nun die noch nicht rechtskräftige Anklage von der Staatsanwaltschaft Wien vorliegen.
WIEN. Nach dem aufsehenerregenden Fall rund um den Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister hatte es im Februar Missbrauchsvorwürfe gegen einen weiteren Bühnendarsteller in der Wiener Theaterszene gegeben.
Der namentlich nicht genannte "Schauspieler, Moderator, Musicaldarsteller und Sprecher" soll laut einem damaligen "Kronen Zeitung"-Bericht in Wien mit Kinderdarstellern und Buben aus einem Chor sexuelle Kontakte angebahnt haben. Die Wiener Polizei bestätigte gegenüber MeinBezirk.at entsprechende Ermittlungen inklusive einer Hausdurchsuchung:
Wie mehrere Medien zuletzt berichteten, soll bei der Wiener Staatsanwaltschaft die – noch nicht rechtskräftige – Anklage vorliegen. Wie berichtet, soll Anfang Jänner die Mutter eines Betroffenen Alarm geschlagen haben.
Schwerwiegende Vorwürfe
Laut den damaligen Angaben soll ihr Sohn von dem ehemaligen Statisten über Instagram kontaktiert und sexuell belästigt worden sein. Die Frau erstattete sofort Anzeige. Gegen den Mann wurde unverzüglich ein Hausverbot erlassen.

- Der namentlich nicht genannte "Schauspieler, Moderator, Musicaldarsteller und Sprecher" soll laut einem Bericht in Wien mit Kinderdarstellern und Buben aus einem Chor sexuelle Kontakte angebahnt haben. (Symbolbild)
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Zwei weitere Burschen hatten laut den Angaben der "Krone" den Kontakt zu dem Mann abgebrochen, im Fall des 13-Jährigen sei der Beschuldigte aber hartnäckig geblieben, wie "seitenlange Chats dokumentieren" sollen. Er wollte den Unmündigen dem Bericht zufolge via Videotelefonie zu sexuellen Handlungen überreden, angeblich mit der Absicht, dies zu filmen. Der Bub weigerte sich und vertraute sich seiner Mutter an.
In seiner Beschuldigtenvernehmung habe sich der Mann tatsachengeständig gezeigt, wobei er übermäßigen Alkoholkonsum in der Vorfallsnacht geltend mache. Die Anklagebehörde sehe dies als Schutzbehauptung, da er zielgerichtete Nachrichten quasi ohne Tippfehler versendet habe.
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