Ein Prozess und lauter Verlierer...

Sachverständiger Dr. Wolfgang Denk

WIENER NEUSTADT. "Es gibt in so einem Fall nur Verlierer", brachte es Richter Mag. Karina Matkovits am Ende des Prozesses am Freitag auf den Punkt. Dem Satz vorangegangen war die Gerichtsverhandlung gegen einen 42jährigen Mann aus dem Bezirk, der mit 1,65 Promille auf der A2 bei Wiener Neustadt in einen Unfall hineingerast sein soll. Der Unfall passierte am 30. Mai letzten Jahres und soll eine junge Frau das Leben gekostet haben. Sie dürfte mit ihrem PKW einem Kleinlaster aufgefahren sein. Nach dem Unfall dürfte sie das Auto verlassen haben und wollte wohl vor dem PKW zur Leitschiene gehen, als der Angeklagte mit seinem Auto auf die Unfallstelle aufgefahren sein soll. Die Frau soll von ihrem eigenen Auto erfasst worden und rund 25 Meter weiter weg auf den Asphalt gefallen sein. Beim Sturz dürfte sie sich, so Gutachter Dr.Wolfgang Denk, einen Schädelbruch zugezogen haben.
Der Angeklagte gab vor Gericht an, zuerst in einem Lokal etwas getrunken zu haben, bevor er mit seinem PKW nach Bad Fischau in ein Gasthaus fuhr, wo er noch ein Bier getrunken haben soll. Dass er das Gasthaus verließ sei das Letzte an das er sich erinnern könne. Danach wisse er erst wieder, dass er im Spital zu sich kam. Er habe eine retrograde Amnesie von dem Unfall und sei selbst verletzt worden. Warum er nicht, wie schon öfter, einfach im Auto geschlafen habe, sondern weggefahren sei, könne er nicht sagen. Nur, dass ihm die Tat unendlich leid tue.

Opfer rettete Beifahrer

Als Zeuge sagte der ehemalige Freund und Beifahrer des Opfers aus. Er gab an, dass er den ersten Unfall überhaupt nicht mitbekommen habe, weil er geschlafen habe. Danach dürfte er kurz bewusstlos gewesen sein, denn das spätere Opfer habe ihn geweckt und gesagt, er solle das Auto verlassen. Er sei über die Leitschiene gestiegen und gleich eine Böschung hinunter gefallen "als ich einen lauten Knall hörte..."
Der Angeklagte wurde - nicht rechtskräftig - wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu 12 Monaten Haft, davon 8 Monate bedingt und vier Jahren Probezeit verurteilt.

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