Neuauflage für die Ostumfahrung

Der Trassenverlauf der B 17 Ostumfahrung Wr. Neustadt. | Foto: Foto: NÖ Landesregierung
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Wiener Neustadt (ds). Bitte warten…, heißt es in der Sache Ostumfahrung. Bis 24. Mai werden in den Gemeinden Wiener Neustadt, Eggendorf und Lichtenwörth alle Unterlagen erneut aufgelegt. Damit können Bürger, die noch keine schriftliche Stellungnahmen oder Einwendungen eingebracht haben, das nachholen.

Georg Panovsky, Initiator der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!": "Die Wiederholung der öffentlichen Auflage zeigt, dass nicht nur das Projekt Ostumfahrung, sondern auch die UVP schlampig und unausgegoren ist." Christof Dauda, Leiter der Landesstraßenplanung der NÖ Landesregierung korrigiert: "Im § 9, Absatz 3 des Umweltverträglichkeitsgesetzes ist unter anderem eine Kundmachung in einer im Bundesland weitverbreiteten Tageszeitung verpflichtend."

Rechtssicherheit wahren
Im Zuge der ersten Kundmachung wurde diese im Burgenland - die Gemeinde Neudörfl ist von der Ostumfahrung als einzige im Burgenland betroffen - nur im Regionalteil einer Tageszeitung veröffentlicht. "Um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, wurde die Einsichtnahme verlängert und am 10. April rechtskonform medial kundgemacht", so Dauda.

Chance für Projekt-Gegner
Die Grüne Stadtparteichefin Tanja Windbüchler-Souschill: "Wir haben unsere Anliegen für Natur- und Lebensschutz und einen Antrag auf Parteistellung im UVP-Verfahren eingebracht, das wurde lapidar zurückgewiesen, nun haben wir vom Bundesverwaltungsgericht recht bekommen." Als Partei habe man mehr Rechtsmittel gegen die Entscheidungen in der Hand. Über die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens sagt Windbüchler-Souschill: "Der Behörde liegt unser Antrag vor, das UVP-Genehmigungsverfahren vorerst auszusetzen, bis unsere Parteistellung geklärt ist."

Zur Sache
Die Ostumfahrung Wiener Neustadt beginnt an der Landesstraße B 60. Nach der Überführung über die "Warme Fischa" und über den "Fischa Mühlbach" führt die Trasse an der Kläranlage Wiener Neustadt vorbei, danach, ab Höhe der Siedlung Haderäcker Weg, wieder nach Süden. In der Folge verläuft die Ostumfahrung parallel (westlich) zu den Gasleitungen (TAG und EVN).
Die B 17 Ostumfahrung endet in der B 53 auf Höhe des Anschlusses zur S 4.
Daten zur Trasse
Länge: 4,8 km
Brücken: 3 Brücken im Zuge der B 17 und 2 Überführungen über die B 17
Lärmschutz: Schutzwände von 2 bis 4,5 Meter
Entlastung: bis 2030 um etwa 14.200 Fahrzeuge pro Tag.

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