UVP Bescheid für Ostumfahrung Wiener Neustadt trotz Ankündigung nicht veröffentlicht

WIENER NEUSTADT (Red). Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Jänner 2019 den positiven Bescheid über die Umweltverträglichkeit (UVP) der Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, im Zuge der B 17 erlassen. Damit ist die Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Straßenbauprojekt mit einer Gesamtlänge von rund 4,8 Kilometern und Gesamtkosten von ca. 35 Millionen Euro positiv abgeschlossen, mit dem Bau könne 2020 begonnen werden, so die Aussendung der NÖ Landesregierung.

Aussendung der NÖ Landesregierung

Nach der NÖ Landesregierungssitzung vom 15.1.2019 wurde medial kundgetan, dass der sogenannte Ringschluss um Wiener Neustadt bewilligt und somit die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen sei. Die Zustellungsbevollmächtigen der Bürgerinitiativen „Landschafts- und Anrainerschutz. Mutige Alternativen zur Ostumfahrung“, kurz „L.A.M.A“ und „Ostumfahrung – So nicht!“ aus Wiener Neustadt üben starke Kritik an dieser Vorgehensweise. Beiden Bürgerinitiativen wurde die Parteistellung zuerkannt im Verfahren, weshalb die Vorgehensweise mehr als empörend ist und ein Drüberfahren über berechtigte Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern bedeutet.

PR für ÖVP
„Eine rasche Schlagzeile ist für die ÖVP und Klaus Schneeberger wichtiger, als Fristen und Veröffentlichungen abzuwarten. Das ist eine Farce der Sonderklasse. Im UVP-Verfahren mit alten und teilweise falschen Informationen zu agieren und dann nicht einmal die Fristen der Veröffentlichungen einzuhalten, ist ein starkes Stück“, so Tanja Windbüchler-Souschill von der Bürgerinitiative „L.A.M.A“.
Auch Georg Panovsky, Zustellungsbevollmächtigter der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!" übt deshalb deutliche Kritik am Vorgehen des Landes: „Falsche Zahlen, falsche Versprechen und Schlampereien prägen das Bild. Dass der Bescheid und damit auch die Bekanntgabe der Fristen für Einsprüche möglichst lange zurückgehalten wird, ist alles andere als eine korrekte und transparente Vorgehensweise. Aber Transparenz war bei der Ostumfahrung schon immer ein Fremdwort“.

Falsche Zahlen

Beide Bürgerinitiativen weisen nochmal auf die breit dargelegten Kritikpunkte hin: Das Projekt führt zur Bodenversiegelung und zerstört fruchtbares Ackerland. Die Steigerung der Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen wird zu Beeinträchtigungen der ortsansässigen Bevölkerung führen. Die Prognosezahlen zur Verkehrsentwicklung sind grob mangelhaft und fußen auf alten oder nicht-nachvollziehbaren Annahmen. Es gibt keine aktuellen Verkehrserhebungen des Ziel- und Quellverkehrs, neue Bauprojekte, die den Individualverkehr in der Stadt forcieren, finden sich in den Prognosen nicht wieder. Es fehlen Alternativszenarien, insbesondere hinsichtlich Radverkehr sowie öffentlichem Personennahverkehr und in der UVP-Verhandlung wurden diese Kritikpunkte klar bestätigt.

Es geht um Naturschutz
Beide Bürgerinitiativen kritisieren das seit Jahren andauernde Spiel mit falschen Zahlen und falschen Versprechungen. „Auch in der aktuellen Aussendung des Landes wird mit falschen Zahlen hantiert. Die Verkehrsentlastung soll bis zu 40% vom derzeitigen Verkehr betragen. Das ist ein reiner Phantasiewert. In den UVP-Unterlagen steht davon kein Wort. Das Verkehrsgutachten des Landes kommt auf maximal 4% für die Durchzugsstraße durch Wiener Neustadt, die Grazerstraße. Also anstatt 100 Autos fahren dann eben 96 Autos an einem Punkt vorbei, von Entlastung kann hier nicht gesprochen werden!“ Die weiteren Schritte für beide Bürgerinitiativen sind aber klar: „So kann die ÖVP mit uns nicht umgehen. Wir werden diesbezüglich alle rechtlichen Maßnahmen ergreifen. Eine Straße, die mindestens 40 Millionen Euro Steuergelder verschlingt, ist doch kein PR-Gag. Es geht hier um den Schutz der Natur und der Bevölkerung. Dafür kämpfen wir im Namen unserer Bürgerinitiativen weiter“, so beide abschließend.

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