Opfer zeigten vor Gericht Mitgefühl für Bankräuber
WIENER NEUSTADT, EBENFURTH. Ungewöhnlich heiter und harmonisch ging der Prozess rund um den Banküberfall in der Raika Ebenfurth am 30. Juni diese Jahres am Landesgericht Wiener Neustadt über die Bühne.
Der 53jährige Angeklagte, er stammt aus der Türkei, zeigte sich vor Gericht voll geständig und die beiden Bankangestellten, die bei dem Überfall in der Raika dabei waren, zeigten vor Gericht keine Angst vor ihm, sondern eher Mitgefühl mit ihm. So verabschiedete sich eine der Zeuginnen, nachdem sich der Angeklagte nochmals bei ihr entschuldigt hatte, mit den Worten: "Ich bin Ihnen eh nicht bös, aber das machen's nicht wieder, arme Leut so schrecken".
Die Vorgeschichte: Am 30. Juni soll der Angeklagte mit einer Sonnenbrille und hochgeschlagenem Mantelkragen getarnt in die Bank gekommen sein, seine Pistole gezogen haben und nur das Wort Geld gesagt haben. Danach soll er den beiden Frauen ein Plastiksackerl gegeben haben, dass diese mit Geld aus der Geldlade, 10.890 Euro, befüllten. Dann soll der Angeklagte nur noch "Klo" gesagt haben, was für Verwirrung bei einer Zeugin sorgte, die zuerst annahm, "dass er jetzt aufs WC muss". Doch der Bankräuber wollte nur, dass die Frauen in die Toilette gehen und dort bleiben, bis er weg ist. Er wurde bei der Alarmfahndung kurze Zeit später festgenommen.
Der Angeklagte gab vor Gericht zu, dass er die Bank überfallen habe. Er habe zu diesem Zeitpunkt bereits seit zehn Tagen im Auto geschlafen, weil ihn seine Gattin hinausgeworfen habe. Außerdem habe er am Wochenende Drogen konsumiert. Er sei am Samstag auf einem Flohmarkt gewesen, wo er die Waffe gekauft habe und dann sei er nach Dienstbeginn am Montag zu der Bank gefahren. Er habe vis a vis gewartet, bis keine Kunden dort waren und dann sei er in das Gebäude gegangen. "Es tut mir alles sehr leid, ich wollte niemand Schaden zufügen", so der Mann vor Gericht. Er gab weiter an, dass er mit der Beute die Raten für seinen Kredit zahlen und sein Auto reparieren lassen wollte.
Das Urteil, fünfeinhalb Jahre Haft, ist nicht rechtskräftig.
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