Wienerwald/St. Pölten
Antrags-Chaos statt Quarantäne-Rückerstattungen

33.643 Anträge liegen bei der Rückerstattungsstelle beim Land NÖ auf. | Foto: pixabay
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Unternehmen warten seit dem Frühjahr 2020 auf Geld und Informationen zu den Quarantäne-Rückerstattungen.

NEULENGBACH / ZENTRALRAUM. "Koste es was es wolle", ist der geflügelte Satz der Regierung, wenn es darum geht, wie Österreich über die Corona-Pandemie kommt. Während Kurzarbeit, Umsatzentschädigung oder der Härtefallfond öffentlich diskutiert werden, ist von der Quarantäne-Vergütung nichts zu hören. Dabei sind unzählige Unternehmen davon betroffen. Es handelt sich dabei um die Entschädigung, die Arbeitgeber für den Ausfall der Mitarbeiter bekommen, wenn diese in Quarantäne sind. Laut Epidemiegesetz von 1950 ist die Absonderung nämlich kein Krankenstand und wird folglich nicht von der Krankenkasse übernommen. Und genau hier dürfte es Probleme geben.

"Wir hatten seit September zwei Quarantänefälle und haben beide Male einen Antrag gestellt. Bis jetzt ist noch kein Geld und auch keine Information gekommen", so Georg Loichtl, Betreiber des "Flieger-Caterings" in St. Pölten und Obmann des Vereines "Gastro STP"

. Bei einem Unternehmen in Sitzenberg-Reidling belaufen sich die Forderungen bereits im zweistelligen Tausenderbereich."Den ersten Quarantänefall hatten wir im März.", so Thomas Erhart aus Neulengbach, Managing Director des Unternehmens "salexius" mit Firmensitz in Sitzenberg-Reidling. Von 261 Mitarbeitern waren bis dato 20 in Quarantäne.

"Wir haben jeden einzelnen Antrag bei der jeweilige Bezirkshauptmannschaft eingereicht, doch bis heute ist kein Geld geflossen. Auf Nachfrage haben wir die Information erhalten, dass die Überweisungen erst im Laufe des Jahres 2021 vorgenommen werden.", so Erhart.

Summe beläuft sich auf 20.000 Euro

"Die Hochrechnung für die Quarantäne-Ausfälle belaufen sich bereits auf 20.000 Euro und mit dem Umsatzentgang und den Vorleistungen für die Kurzarbeit, für die auch noch keine Erstattung kam, summieren sich die Beträge.", gibt er zu bedenken. Ebenfalls schwierig gestaltet sich eine Bilanzierung.

"Es ist damit keine Planbarkeit oder Bilanzierung möglich. Die vage Angabe, dass die Lohnkosten ersetzt werden, sagt nicht aus was alles inkludiert ist", so Erhart.

Was ihn ärgert ist, dass öffentlich von Geldflüssen gesprochen wird und die Realität eine völlig andere ist. Den Umgang damit, von Seiten der Regierung, empfindet Erhart als Zumutung. Er befürchtet, dass es bis zur Rückerstattung gar nicht mehr alle Unternehmen geben wird. "Man wird mit null Informationen abgefertigt und es entsteht der Eindruck, dass es bewusst hinausgezögert wird – oder aber es gibt einfach keinen Auszahlungsplan – beides ist nicht einzusehen."

33.643 Anträge derzeit in NÖ

Laut Anfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln laufen alle Anträge seit Oktober beim Land NÖ zusammen. Nachgefragt bei der Quarantäne-Rückerstattungs-Stelle des Landes NÖ liegen dort bereits 33.643 Anträge auf. Die Auskunft, wie lange ein Unternehmen auf das Geld warten muss, ist zwar in der Theorie beantwortet: "Die Auszahlung erfolgt wöchentlich nach Bescheiderstellung.", so Pressesprecher Anton Heinzl aus dem Amt der NÖ Landesregierung – doch die Praxis ist komplexer. Wodurch diese Wartezeiten entstehen wollten wir wissen.

"Aufgrund mangelnder Vorgaben des Bundes kam es besonders im Zeitraum zwischen Februar bis August zu unvollständigen Anträgen. Erst im Juli wurden vom Bund Vorgaben mitgeteilt und im September genaue Angaben. Infolge kam es zu Verbesserungsaufträgen. Zum Teil gibt es hier auch lange Rückmeldezeiten der Antragsteller.", so Heinzl und weiters: "Bei Anträgen für Umsatzverluste ist das Berechnungstool des Bundes fehlerhaft. Ein Update kam am 10. Dezember 2020 und noch immer sind nicht alle Probleme geklärt." Weiters konnten wir in Erfahrung bringen: "Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Gesundheit sollten keine Auszahlungen bis zur Klarstellung der Auszahlungsmodalitäten getätigt werden. Dieser Erlass wurde mit 21. Juli aufgehoben und am 28. Juli eine Verordnung zur Berechnung erlassen. Aufgrund vieler Detailfragen, die es mit dem Bund abzuklären gilt, kommt es leider zu diesen Verzögerungen.", so das Bemühen des Pressesprechers ein wenig Klarheit zu schaffen.

Auf der Internetseite der WKO hingegen (von 11.11.2020) ist zur Rückerstattung nach wie vor zu lesen: "Dafür genügt ein formloses Schreiben mit folgendem Inhalt ...", wobei sich der Inhalt auf sechs einfache Punkte bezieht, die jeder Arbeitgeber ohnehin per Knopfdruck parat haben muss. Wieso es diese ändernden Verordnungen, Erlässe und Detailfragen-Klärungen seitens der Bundesregierung gibt, bleibt unklar.

33.643 Anträge liegen bei der Rückerstattungsstelle beim Land NÖ auf. | Foto: pixabay
Thomas Erhart, Managing Director "salexius" | Foto: T. Erhart

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