Fall „Liam“
Sieben Monate bedingt für Lebensgefährtin

Das St. Pöltner Landesgericht. | Foto: Probst
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REGION WIENERWALD. Allgemein großes Entsetzen rief der Fund eines acht Jahre alten Border-Collie-Rüden am 21. April dieses Jahres hervor. Sein Besitzer fand „Liam“ in einem Brunnenschacht.

Es war ein grausamer Fund: Vorder- und Hinterbeine, sowie die Schnauze des Hundes waren mit einem Paketklebeband zusammengebunden, darüber hinaus hatte das Tier schwere Verletzungen. Laut Tierarzt kämpfte er in dem sieben Meter tiefen Schacht ums Überleben, bevor er im Wasser ertrank.
Am Landesgericht St. Pölten wurde nun die 48-jährige Lebensgefährtin des Hundehalters wegen Tierquälerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt (nicht rechtskräftig).

Bedenkzeit 

Im Namen ihrer Mandantin erbat Verteidigerin Astrid Wagner Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Es handle sich um einen reinen Indizienprozess, betonte Wagner bereits zu Beginn des Prozesses. Die Beschuldigte habe ihr glaubhaft versichert, nichts mit dem Tod des Hundes zu tun zu haben. Sie sei tierliebend, habe immer Hunde gehabt und engagierte sich bei der Einholung eines Gutachtens, um Genaueres über die Hintergründe der absolut abscheulichen Tat zu erfahren. Darüber hinaus habe die Angeklagte kein Motiv für die Tat.

Lebensgefährten verständigter 

Ihrer eigenen Aussage nach habe sie Liam noch am Morgen und am Nachmittag des 19. April gefüttert, auch mit ihm gespielt und ihn im Garten ihres angemieteten Grundstücks in Altlengbach gesehen. Als sie ihn gegen 19 Uhr vermisste, verständigte sie ihren Lebensgefährten, der in der Folge alles unternommen habe, um Liam zu finden. Schließlich habe der Lebensgefährte Kratzspuren am Brunnenschacht entdeckt und, seiner Aussage nach, auch noch diese Möglichkeit in Betracht gezogen. Er schob die schwere Betonabdeckung zur Seite und fand das tote Tier. Vor Gericht betonte er, dass er mit seiner Lebensgefährtin, mit der er nun im Bezirk Tulln lebe, glücklich sei und sich keinesfalls vorstellen könne, dass sie zu so einer bestialischen Tat fähig sei. Wie auch die Beschuldigte selbst gehe er von einer dritten Person aus, die zur Verantwortung zu ziehen sei.
Diese Version schien dem Richter absolut unplausibel. Einerseits habe man auf dem Klebeband nur Spuren des Paares, das für Umzugsarbeiten jede Menge davon zuhause hatte, gefunden. Eine dritte Person hätte sich darüber hinaus auch Zutritt zum Grundstück, auf dem sich noch ein Pit-Bull-Terrier befand, verschaffen müssen, zumindest um den Hund im Brunnen zu entsorgen. Entgegen der Aussage der Frau, sie habe Liam ausgiebig gefüttert, habe der Gutachter einen vollkommen leeren Verdauungstrakt vorgefunden, woraus zu schließen sei, dass der Hund etwa 24 Stunden vor dem Todeseintritt nichts zu fressen bekommen habe. Nicht zuletzt habe die Beschuldigte gegenüber anderen Personen erklärt, sie habe den Hund über den Zaun springen sehen, während sie im Prozess erklärte, dass es sich dabei nur um eine Vermutung gehandelt habe. „Ich gehe davon aus, dass sie das Tier in einem Ausnahmezustand getötet und im Brunnen entsorgt hat“, begründete der Richter den Schuldspruch.

Das St. Pöltner Landesgericht. | Foto: Probst
Verteidigerin Astrid Wagner in St. Pölten. | Foto: Probst

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