Die Wälder sind für alle da

Auch in den heimischen Wäldern sollte man sich an geltende Gesetzte halten, denn es ist nicht alles erlaubt | Foto: Marianne Robl
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  • Auch in den heimischen Wäldern sollte man sich an geltende Gesetzte halten, denn es ist nicht alles erlaubt
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LAVANTTAL. Mit dem Start des langerwarteten Frühlings werden die heimischen Wälder wieder vermehrt mit Entspannungssuchenden bevölkert sein. Aber wenn es darum geht, was im Wald erlaubt ist und was nicht, stößt man des Öfteren auf Unwissenheit.

Was darf ich im Wald?

Laut Bezirksforstinspektor Hans-Georg Jeschke ist im Forstgesetz von 1975 ganz klar geregelt, was man darf und was nicht. Grundsätzlich darf jeder Forstwege zu Erholungszwecken betreten, allerdings schließt das befahren, reiten, zelten oder Ähnliches aus – da dies nur mit Zustimmung des Waldbesitzers geschehen darf. Ein Wald ist immer noch Privatbesitz.

Die Forststraßen

Die aktuelle Diskussion um die generelle Öffnung von Forststraßen für den Tourismus, genauer gesagt für Mountainbiker, sieht Jeschke kritisch: "Ich hoffe, dass die Forststraßen nicht generell für den Tourismus freigegeben werden, da mehrere Gründe dagegensprechen."
Neben der Haftungsfrage bei Unfällen auf Forststraßen, bei denen derzeit die Waldbesitzer haften würden, muss man auch bedenken, dass der Wald ein Arbeitsplatz ist.

Pilze und Beeren

Pilze, Beeren und sonstiges Waldobst (z. B. Edelkastanien) sind gemäß dem Gesetz Eigentum des Waldeigentümers. Sollte der Waldbesitzer es allerdings nicht ausdrücklich untersagen, kann man kleinere Mengen zum persönlichen Gebrauch sammeln. Jeschke: "Das Sammeln von bis zu zwei Kilogramm pro Person und Tag ist erlaubt."
Damit die Mengen eingehalten werden, kontrolliert die Bergwacht meist in Zivil stichprobenartig die Wälder. Besonders den "Schwammerltourismus" aus Italien und Slowenien will man damit in geregelte Bahnen lenken. Die Bergwächter dürfen Autos anhalten und Personen wie Autos durchsuchen.

Zur Sache:

Grundregeln für den Wald:
1. Die Benutzung des Waldes für Freizeitaktivitäten, wie das Reiten und Fahrradfahren, bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers.
2. Grundsätzlich ist nur das Betreten des Waldes – also zu Fuß – erlaubt.
3. Der maßvolle Umgang mit den Früchten des Waldes sichert deren Fortbestand für die nächste Generation.
4. Unterlassen von Lärm ist für die Bewohner des Waldes und auch für die anderen Erholungssuchenden wichtig.
5. Hunde sind an der Leine zu führen.
6. Ablagern von Abfall ist verboten und strafbar.

Auch in den heimischen Wäldern sollte man sich an geltende Gesetzte halten, denn es ist nicht alles erlaubt | Foto: Marianne Robl
Die Bergwacht kontrolliert, damit niemand mehr Pilze sammelt als erlaubt | Foto: KK/Pixabay
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