Landesgericht Krems
Adolf Hitler im Fußballdress
- Freispruch von Wiederbetätigung.
- Foto: Kurt Berger
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Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung für einen 24-Jährigen am Kremser Landesgericht.
BEZIRK ZWETTL. Ein 24-Jähriger aus dem Bezirk musste sich am Kremser Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten.
Bilder geteilt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, von 2017 bis 2019 Nachrichten und Bilder mit nationalsozialistischen Inhalten, wie zum Beispiel eine Abbildung von Adolf Hitler im Fußballdress und mit den Worten „endlich ein Spieler, der Gas geben kann“ versehen, mittels WhatsApp an andere Personen weitergeleitet zu haben.
Vitrinen
Zudem hatte der Beschuldigte in seinem Haus, in dem er mit zwei Schwestern und seiner Mutter lebt, NS-Devotionalien in zwei Vitrinen im Stiegenhaus ausgestellt. Anderes mit NS-Bezug fand man bei einer Hausdurchsuchung in einer Kommode und im Zimmer des Angeklagten.
Weiß nicht, warum wir hier sind
Der Verteidiger sagte eingangs, dass er „gar nicht wisse, warum man hier sitze“. Alle angeklagten Fakten seien verjährt und der alleinige Besitz von derartigen Dingen sei nicht strafbar. Die bei dem Angeklagten gefundenen Waffen seien allesamt verrostete Kriegsrelikte, nicht funktionsfähig und nur Schrott. Er forderte einen Freispruch.
Der 24-Jährige gab bei der Befragung durch die Vorsitzende Richterin gebetsmühlenartig von sich, dass er nicht mehr wisse, was er sich beim Versenden der Nachrichten gedacht habe. Es sei leichtsinnig und dumm gewesen. Zudem sei er geschichtlich interessiert. Deshalb habe er die Sachen, die er teils vom Großvater und Vater geerbt habe, aufgehoben. Eine der Waffen habe er mittels Metalldetektor gefunden und ausgegraben. Sie seien Schrott.
Die Geschworenen entschieden nach längerer Beratung auf einen Freispruch hinsichtlich der Wiederbetätigung. Wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilten sie den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen a 30 Euro (davon 90 bedingt auf drei Jahre). Die beschlagnahmten Waffen werden eingezogen. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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