Gewerbegebiet: Löschwasserversorgung gewährleistet
ZWETTL (bs). Im neuen Gewerbegebiet von Zwettl ist derzeit nur ein Wasserhydrant platziert. Dennoch ist die Versorgung mit Löschwasser laut Kommandant-Stellverterter der Freiwilligen Feuerwehr Zwettl-Stadt, Matthias Hahn, für einen ersten Löschangriff ausreichend: "Derzeit gibt es sehr konstruktive Gespräche mit der Gemeinde, das bestehende System zu erweitern."
Die großen Bauvorhaben, wie etwa jenes von der Zwettler Brauerei oder dem Autohaus Berger müssten laut Hahn ohnehin zusätzliche Brandschutzmaßnahmen ergreifen. Karl Schwarz hatte zuletzt im exklusiven Bezirksblätter-Gespräch angekündigt, einen Löschteich zu installieren.
Die Stadtgemeinde Zwettl lässt auf Anfrage wissen, dass "die Gemeinde natürlich dafür Sorge tragen wird, eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser auch nach der Vergrößerung des Betriebsgebietes zu gewährleisten.“
Gesetzliche Bestimmungen
Nach § 23 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015 hat die Gemeinde dafür zu sorgen, dass zur Brandbekämpfung im bebauten Gebiet Löschwasser in genügender Menge jederzeit zur Verfügung steht. Sie hat Wasserentnahmestellen anzulegen und diese in betriebsfähigem Zustand zu erhalten. Als Wasserentnahmestellen kommen insbesondere Löschteiche, Brunnen, Behälter, Entnahmestellen aus öffentlichen Gewässern und, wenn eine öffentliche Wasserversorgungsanlage besteht, genormte Hydranten in Betracht. Der Feuerwehrkommandant ist dazu zu hören.
Die Richtwerte des Löschwasserbedarfes für den Grundschutz richten sich nach den Bebauungsarten. In einem Betriebsgebiet muss man von einer Löschwasserrate von 3.200 l/min. ausgehen. Dieser Richtwert ist wiederum in Abhängigkeit von der maximalen Entfernung der Löschwasserentnahmestelle zum Objekt zu sehen:
bis 60 m Entfernung zum Objekt: 800 l/min,
bei 250 m Entfernung zum Objekt: weitere 1.200 l/min,
bis 500 m Entfernung zum Objekt: weitere 1.200 l/min.
In der Bebauungsart Betriebsgebiet sollen 50 % des Löschwasserbedarfes, nach hygienischer und technischer Verfügbarkeit jedoch mindestens 1.000 l/min., aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (WVA) bereitgestellt werden.
Schon derzeit kann nach Gemeindeangaben im Betriebsgebiet eine maximale Wasserentnahme für Löschwasserzwecke von 1.300 Liter pro Minute aus dem Zwettler Wasserleitungsnetz zur Verfügung gestellt werden, ohne die Versorgungssicherheit im Wasserleitungsnetz zu beeinträchtigen. Damit liegt man über allen gesetzlich vorgeschriebenen Normen.
„Nach Abschluss der Gespräche mit der Freiwilligen Feuerwehr Zwettl-Stadt stehen wir für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung“, so Bürgermeister Franz Mold und Feuerwehrstadtrat Gerald Gaishofer (beide ÖVP).
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