"Osterruhe"
Nur unaufschiebbare Behördenwege zulässig
ZWETTL. Aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches von Gründonnerstag, 1., bis Dienstag nach Ostern, 6. April 2021, unter anderem nur zur Wahrung von unaufschiebbaren behördlichen Wegen zulässig.
Für solche unaufschiebbaren behördlichen Angelegenheiten sind Vorsprachen im Stadtamt Zwettl ab 1. April bis vorläufig 6. April 2021 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr weiterhin möglich – zwecks konkreter Terminabstimmung kontaktieren Sie die Stadtgemeinde während der Amtsstunden (Mo-Fr 8-12, 13-15:30 Uhr) entweder telefonisch unter 02822/503 oder Sie läuten an der Türglocke!
Für schriftliche Anfragen stehen die Mitarbeiter unter stadtamt@zwettl.gv.at jederzeit zur Verfügung! Für Eingaben können Sie den Einlaufbriefkasten verwenden!
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.