Landesgericht
Wieder tagte Schwurgericht wegen Wiederbetätigung
- Schwurgericht am Landesgericht.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Geschworene sprachen 40-Jährigen aus dem Bezirk vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung frei. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz kam es zu einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens mittels Diversion. Rechtskräftig.
Landesgericht Krems. Vorgestern wurde in Krems ein 54-Jähriger aus Deutschland nicht rechtskräftig vom Verstoß gegen das Verbotsgesetz freigesprochen, wir berichteten online.
Heute musste sich ein 40-Jähriger aus dem Bezirk Zwettl wegen desselben Verbrechens vor einem Schwurgericht verantworten.
Bilder verschickt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, Bilder mit nationalsozialistischem Hintergrund per WhatsApp an andere verschickt zu haben. Zudem wurde dem 40-Jährigen auch der Verstoß gegen das Waffengesetz angelastet. Bei einer Hausdurchsuchung hatte man beim Beschuldigten zwar keine Devotionalien mit NS-Hintergrund gefunden, jedoch eine verbotene Langwaffe und eine Pistole.
Auf ersten Blick humorvoll
Anwalt Franz Eckl forderte, als Verteidiger des Angeklagten, einen Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung. Viele solcher Dateien seien im Umlauf und auf den ersten Blick humorvoll. Diese Bilder machen den Nationalsozialismus eher lächerlich. Hätte man so etwas zu Zeiten der NS-Diktatur verschickt, hätte man mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen müssen. Die Pistole hätte sein Mandant geschenkt bekommen und sicher in einem Safe verwahrt. Bei der Langwaffe hätte sein Mandant nicht gewusst, dass es sich um eine verbotene handle. Er hätte sie abgeben sollen und bekenne sich dazu schuldig.
Freispruch und Diversion
Die Geschworenen fällten nach ihrer Beratung einen Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung. Der Verstoß gegen das Waffengesetz wurde diversionell geregelt. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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