D'hondt'sches Verfahren in Kritik
Bürgerliste droht mit Gang vor Verfassungsgerichtshof

- Markus Kienast von der Bürgerliste GERMS.
- Foto: Christopher Glanzl
- hochgeladen von Bernhard Schabauer
Bürgerliste GERMS bringt Anfechtung der Mandatsaufteilung zu Gemeindevorstand und Prüfungsausschuss ein, Bürgermeister Igelsböck kontert.
GROSS GERUNGS (bs). In Groß Gerungs rumort es. Die Bürgerliste GERMS droht mit der Anfechtung der Gemeinderatswahl. Genauer gesagt stößt ihr sauer auf, dass sie keinen Sitz im Gemeindevorstand bekommt. Grund ist eine spezielle Berechnungsmethode, das sogenannte „d’Hondtsche Verfahren“. Vereinfacht gesagt: Durch verschiedene Berechnungs- und Rundungsschritte werden so Sitze vergeben. Das Problem: Tendenziell werden kleinere Parteien benachteiligt, größere bevorzugt. Und genau daran entbrennt nun der Streit. "Die systematische Bevorzugung der großen Parteien durch d'Hondt ist wissenschaftlich ausführlich belegt", so Listengründer Markus Kienast in einer Aussendung.
Igelsböck kontert
Für Bürgermeister Maximilian Igelsböck (ÖVP) ändere die Anfechtung nichts an der konsequenten Arbeit für die Gemeinde: "Die von uns angewandte Berechnungsmethode ist die, die seit vielen Jahren von allen Gemeinden in NÖ angewendet wird. Die Berechnungsmethode, die in der Anfechtung vorgeschlagen wird, ist aus meiner Sicht vollkommen unmöglich, da sie durch die notwendigen Rundungen gewaltige Ungenauigkeiten und damit auch Ungerechtigkeiten verursacht. Ich bin mir sicher, dass wir alles richtig gemacht haben und wir werden unsere konsequente Arbeit für unsere Gemeinde fortsetzen, da diese Anfechtung keine aufschiebende Wirkung hat."
Gang vor VfGH
Infolgedessen wird von der Bürgerliste GERMS auch beanstandet, dass durch diese Bevorzugung das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung und im Speziellen das Recht auf gleiches Gewicht aller Wählerstimmen verletzt würde. Somit wäre eine solche Regelung in jedem Fall vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufzuheben. Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat das bereits erkannt und entsprechende Änderungen in Bayern veranlasst.
Die Anfechtung wurde jeweils von den Zustellungsbevollmächtigten der Bürgerliste GERMS und der FPÖ Groß Gerungs und den Gemeinderäten Markus Kienast, Wolfgang Pichler (GERMS) und Ewald Faltin, Manfred Huber (FPÖ) unterzeichnet. Durch die Zeichnung von vier Gemeinderäten steht den Anfechtenden auch der Gang zum Verfassungsgerichtshof offen.


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