Groß Gerungs
Stadtratwahl lässt auf sich warten

V.l.: Markus Kienast (Bürgerliste GERMS) und Bürgermeister Maximilian Igelsböck (ÖVP). | Foto: Fotos: Archiv
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Polit-Causa Groß Gerungs erreicht einen neuen Höhepunkt: Die Stadtgemeinde ist weiterhin ohne Vorstand, der Landtag beschloss eine Gesetzesänderung.

GROSS GERUNGS. Die Geschichte der Anfechtung der Stadtratwahl in Groß Gerungs durch Markus Kienast (Bürgerliste GERMS) ist um eine Facette reicher. Wie berichtet, erklärte der Verfassungsgerichthof (VfGH) die Aufteilung der Stadträte nach dem d'Hondtschen System für ungültig. Grund dafür war, dass das d'Hondtsche Wahlverfahren für die Gemeindevorstände nicht explizit in der NÖ Gemeindeordnung angeführt ist. Der ÖVP stehen somit nur drei statt fünf Stadträte zu, Groß Gerungs ist seit dem VfGH-Urteil ohne Gemeindevorstand.

Gesetzesänderung beschlossen

"Groß Gerungs erlebt seit der Gemeinderatswahl im Jänner eine sehr bewegte Situation. Die Bürgerliste Germs mit dem Listenführer Herrn Markus Kienast stellt seither nicht nur die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahrzehnte in unserer Gemeinde in Frage, sondern hemmt mit sämtlichen Rechtsmitteln eine konstruktive Arbeit in und für unsere Gemeinde", so Bürgermeister Maximilian Igelsböck. Das VfGH-Urteil sei zur Kenntnis zu nehmen, das d'Hondtsche Verfahren sei aber anerkannt und würde seit Jahrzehnten europaweit angewendet. "Die eindeutig gewollte, in schriftlichen Erläuterungen dargelegte Umsetzung wurde allerdings im Zuge einer Auftrennung von Gesetzen im Jahr 1994 versehentlich nicht mehr niedergeschrieben", so Igelsböck.

Der NÖ Landtag hat in seiner Sitzung am 19. November nun mit der erforderlichen Verfassungsmehrheit eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Anwendung des d'Hondtschen Systems gesetzlich fixieren soll. Grüne, NEOS, SPÖ und ÖVP hätten mit einer sehr deutlichen Mehrheit für diese Präzisierung gestimmt.

Bürgerliste vermutet Wahlverschleppung

Die Bürgerliste Germs sprach bereits vor der Landtagssitzung von einer vermeintlichen Wahlverschleppung. Eine zweiwöchige Frist für die angeordnete Neuwahl lief laut Markus Kienast am 13. November ab. Die ÖVP habe die Wahl mutmaßlich hinausgezögert vor dem Hintergrund, im Landtag eine Gesetzesänderung zu beschließen, welche die bisherige Aufteilung der Gemeindevorstände nach d'Hondt gesetzlich zementieren soll: "Es drängt sich der Verdacht auf, eine mutmaßliche Verschleppung der Neuwahl und diese Gesetzesinitiative stünden in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang", meint Kienast. Die ÖVP wolle mit allen Mitteln und "Trixereien" ihre Macht erhalten.

Vonseiten der Landesregierung heißt, es, dass diese von Markus Kienast erwähnte zweiwöchige Frist für die Neuwahl während der Coronapandemie um zwölf Wochen verlängert werden kann.

Noch kein Wahltermin

Die Gesetzesänderung gilt erst mit Kundmachung im Landesgesetzblatt, welche üblicherweise mehrere Wochen dauert - inklusive Einspruchsfrist. Mit der rechtlichen Fixierung des d'Hondtschen Systems könnten dann der ÖVP doch wieder fünf Stadtratssitze zustehen. Der Bürgermeister versichert jedenfalls: "Ich werde dafür sorgen, dass unter Einhaltung der gesetzlichen und juristischen Gegebenheiten diese Thematik in unserer Gemeinde abgehandelt wird."

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