Wer braucht eine Registrierkasse?
BEZIRK. Das Finanzministerium zeigt in einer Übersicht was eine Registrierkasse ist, wer sie benötigt und welcher zeitliche Rahmen vorgesehen ist (https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-Registrierkassenpflicht-2015.pdf?56ss1z).
Hier ein Überblick:
Eine Registrierkasse ist jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Finanzverwaltung wird laut Finanzministerium für beide Seiten vereinfacht – weniger bürokratischer Aufwand bei Prüfungsmaßnahmen.
Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen, müssen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze (inkl. Bankomatkartenzahlungen, Kreditkarten) 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten, eine elektronische Registrierkasse verwenden.
Zeitlicher Fahrplan:
Seit 1.1.2016: Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht.
bis 31.3.2016: Bei Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht werden die Abgabenbehörden und ihre Organe keine strafrechtlichen Verfolgungshandlungen setzen.
bis 30.6.2016: Weiterhin keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen
zu erwarten, wenn gegenüber der Abgabenbehörde und ihren Organen plausible Gründe für die Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht glaubhaft gemacht werden.
ab ca. 1.7.2016 (Angaben laut Finanzministerium: Registrierung der Kassen im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung in FinanzOnline.
Ab 1.1.2017: Registrierkasse muss zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur Manipulationssicherheit und Belege mit
elektronischer Signatur versehen sein.
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