Vorreiterrolle bei der Stadtentwicklung
Fürstenfeld bringt als erste Gemeinde landesweit das örtliche Entwicklungskonzept "OEK 1.00" auf Schiene.
Die steirischen Fusionsgemeinden sind nach den gültigen Richtlinien des Raumordnungsgesetzes dazu verpflichtet, einen neuen Flächenwidmungsplan basierend auf dem örtlichen Entwicklungskonzept "OEK 1.00" zu erstellen.
Dabei nimmt die Stadtgemeinde Fürstenfeld nach der mustergültig abgewickelten Fusion mit Übersbach und Altenmarkt im Jahr 2015 landesweit eine Vorreiterrolle ein. Als erste Kommune des Landes hat die Stadtgemeinde diesen Prozess eingeleitet und ist bereits zügig vorangeschritten. Im Rahmen einer öffentlich ausgeschriebenen Bürgerversammlung im Mediensaal der Neuen Mittelschule wurden die Bürger nun über den Stand der Entwicklung des OEK informiert. Neben zahlreichen Interessierten begrüßte Vizebürgermeister Johann Rath bei der Präsentation auch den Obmann des Bau- und Planungsausschusses, Gemeinderat Franz Jost, Finanzstadtrat Christian Sommerbauer und Stadtamtsdirektor Wilhelm Göber.
Komplexes Vorhaben
Für die Erarbeitung des komplexen Vorhabens zeichnet das Team des Stadtbauamts unter der Leitung von Adolf Maier in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsausschuss der Stadtgemeinde und mit Unterstützüng des Fürstenfelder Planungsbüros Friedrich Ohnewein verantwortlich. Bei seiner Begrüßung bezeichnete Johann Rath Obmann Franz Jost als die treibende Kraft bei der zügigen Umsetzung des Projekts. Das „Örtliche Entwicklungskonzept“ weist alle baulichen Entwicklungsspielräume für die nächsten 15 Jahre aus. Dabei werden mit Hilfe des örtlichen Entwicklungskonzepts Gewerbe-, Industrie- und Wohnbauland, Agrar- und Umweltschutz-Zonen definiert und streng unterschieden.
„Ich bin sehr stolz, dass wir als erste Fusionsgemeinde der Steiermark bereits soweit sind. Wir sind in der Region ein ganz erheblicher Wachstumsfaktor. Fürstenfeld als das Zentrum der Oststeiermark und des südlichen Burgenlandes zu positionieren, ist unser politischer Auftrag. Wir sind - auch mit diesem örtlichen Entwicklungskonzept - am besten Wege in allen Bereichen", so Jost. Bis 13. Februar kann man im Bauamt Fürstenfeld am Augustinerplatz 1 in das OEK Einsicht nehmen und begründete Einwände schriftlich einbringen.
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