Stadt will Spekulationsverbot anfechten
Alle Proteste der Landeshauptstadt haben nichts gebracht. Der Landtag hat das flächendeckende Spekulationsverbot für die öffentliche Hand wie geplant beschlossen.
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Vergangene Woche hat der Landtag mit breiter Mehrheit das geplante Spekuationsverbot für Land und Gemeinden verabschiedet. Lediglich die Liste Fritz stimmte gegen den Gesetzesentwurf, da den Fritzt-Mandataren die darin enthaltenen Regelungen zu lasch und schwammig waren. Auf die Bedenken der Stadt Innsbruck – Bgm. Christine Oppitz-Plörer hatte argumentiert, dass das Spekulationsverbot die Stadt jährlich 1,5 Millionen Euro kostet – ging in der Diskussion hingenen kaum jemand ein. Dies, obwohl die Stadtchefin alle Abgeordneten in einem Brief von der besonderen Situation Innsbrucks überzeugen wollte.
Stadt bereitet rechtliche Schritte vor
Für Bgm. Christine Oppitz-Plörer ist die Angelegenheit damit jedoch noch lange nicht erledigt. "Sogar die Juristen des Landes haben bereits gewisse Bedenken gegen das Gesetz geäußert. Wir werden das Gesetz nun sehr genau prüfen lassen und gegebenenfalls vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof anfechten", kündigt die Innsbrucker Stadtchefin an.
"Das Land Tirol hat in den vergangenen Jahren mehrere 'Jahrhundertgesetze' erlassen, die dann von den Höchstrichtern wieder gekippt wurden. Man wird sehen, ob nicht auch das Spekulationsverbot ein solches 'Jahrhundertgesetz' ist", gibt sich Oppitz-Plörer kämpferisch.
Breite Unterstützung der Stadtparteien
Für die Bekämpfung des Spekulationsverbotes weiß die Stadtchefin eine breite Mehrheit hinter sich. Alle im Stadtsenat vertretenen Parteien, der Finanzausschuss und der Anlagenbeirat der Stadt haben bereits grünes Licht für die Prüfung rechtlicher Schritte gegeben.
Auch VP unterstützt Prüfung
"Aus Sicht der Stadt müssen wir das Vermögen und die Interessen der Stadt schützen – darauf haben wir den Amtseid geleistet", betont Oppositionsführer und VP-Chef StR Franz Gruber. "Ich kann die Intetion des Landesgesetzgebers verstehen, aber für die Stadt ist das praktisch mit finanziellen Einbußen verbunden", so Gruber. "Eine Überprüfung rechtlich strittiger Fragen ist aus unserer Sicht immer legitim. Ob wir weitere Schritte unterstützen, hängt von den Ergebnissen ab, die uns die Juristen liefern", erläutert Gruber.
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