Lösung nicht in Sicht

Foto: Archiv/Hofer

KITZBÜHEL (niko). Die (illegalen) Zweitwohnsitze in Kitzbühel und Umgebung waren wieder einmal Thema einer öffentlichen Diskussion (TT-Forum).

Die Zweitwohnsitzquote im Bezirk beträgt 36 %, in der Stadt Kitzbühel 53 %. Die hohe Quote wirke sich negativ auf das Preisgefüge aus, Grund und Boden seien für Einheimische nicht oder kaum mehr leistbar. "Man muss differenzieren zwischen Objekten als Zweitwohnsitz, diese ist viel geringer, und den gemeldeten Menschen mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz. Daneben gibt es eine Dunkelziffer an illegalen Zweitwohnsitzen", erklärt Bgm. Klaus Winkler.
Alle Modelle, den illegalen Wohnsitzen Herr zu werden, seinen seit dem EU-Beitritt gescheitert. "Alle Versuche stoßen immer an die Grenzen des EU-Rechts", so Winkler. Kitzbühel sei ein "Hot Spot", sei sehr attraktiv, und das habe (leider) seinen Preis; mit dem "Phänomen Zweitwohnsitz" sei man laufend konfrontiert, so der Stadtchef. "Wir haben bei Zweifel auch Reklamationsverfahren eingeleitet, hatten aber keine Chance; zudem schaffen Stasi- und Spitzel-Methoden keine Lösung und sind auch nicht zulässig", so Winkler.

LA Josef Edenhauser verwies seitens des Landes auf das inzwischen in den meisten Orten erfolgreich angewendete Instrument der Vertrags-Raumordnung, mit dem leistbares Wohnen ermöglichst werden kann. TVB-GF Gerhard Walter hob die hohe Wertschöpfung der (legalen) Zweitwohnsitzler hervor, die auch Abgaben bezahlen, beklagte aber das knappe Wohnungsangebot der "Kitzbüheler auf Zeit" (Tourismusbeschäftigte, Skilehrer etc.).

"Ja, illegale Wohnsitze gibt es, diese nachzuweisen ist jedoch schwierig. Früher gab es ein Genehmigungsverfahren, da hatte die Behörde noch eine Handhabe, das ist jedoch seit dem EU-Beitritt vorbei, nun gilt das Erklärungsverfahren, und das bringt uns Probleme", erklärte BH-Stv. und Grundverkehrsreferent Martin Grander. Bei Verdacht auf illegalen Zweitwohnsitz (gemeldet offiziell als Hauptwohnsitz, Anm.) habe man mehrere Strafverfahren eingeleitet, sei in der Instanz aber immer gescheitert, da man keine lückenlose Beweisführung machen könne. "Als Behörde ist man chancenlos, man stößt sofort an Datenschutzgrenzen, volle Kontrolle ist unmöglich, von den Höchstgerichten werden uns die Sachen um die Ohren gehauen", so Grander. Auch gegen die Argumentatiosslinie des "Arbeitswohnsitzes" habe man keine Handhabe. Jährlich sei man mit rund 15 Fällen beschäftigt, in neun von zehn Fällen erleide die Behörde "Schiffbruch", so Grander.

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