Kärntner Volkspartei fordert Integrations-Vereinbarung für Flüchtlinge

Eine Integrations-Vereinbarung soll Asylwerber über Pflichten aufklären. Bei Nichteinhaltung drohen Konsequenzen | Foto: Dieter Schütz  / pixelio.de
  • Eine Integrations-Vereinbarung soll Asylwerber über Pflichten aufklären. Bei Nichteinhaltung drohen Konsequenzen
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KLAGENFURT. "Ein friedliches Zusammenleben basiert auf der Anerkennung gesellschaftlicher Regeln, demokratischer Werte und unserer Gesetze. Wer zu uns kommt und bleiben darf, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Eine Integrationsvereinbarung für Flüchtlinge mit Asylstatus schafft Klarheit für Asylanten und Bevölkerung. Außerdem ermöglicht sie bei Nichteinhaltung auch Konsequenzen", sagt VP-Sicherheitssprecher Herbert Gaggl.

In Vorarlberg bereits erfolgreich umgesetzt

Bereits erfolgreich umgesetzt wird diese Integrations-Vereinbarung in Vorarlberg. „Denn wer in unserem Land Asylstatus erhält, hat Zugang zu sämtlichen Sozialleistungen. Wir fordern aber damit verbunden die Akzeptanz unserer gesellschaftlichen Regeln ein“, so Gaggl. Für so eine Integrations-Vereinbarung brachte die Kärntner VP daher heute einen entsprechenden Antrag im Landtag ein.

Bei Nichteinhaltung - Kürzung von Leistungen

Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung müsse künftig mit Kürzungen der Sozialleistungen gerechnet werden. Eine Beendigung des Asylstatus und eine darauf folgende Ausweisung, sieht die Vereinbarung in Extremfällen wie einer Straffälligkeit vor.

Inhalt der Integrationsvereinbarung

1) Wichtige Grundregeln des Zusammenlebens: Dazu zählen insbesondere die Regeln der Demokratie, das Gewaltverbot (auch in der Familie), der Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln einer Religion, das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung innerhalb des gesetzlichen Rahmens, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Schulpflicht für Mädchen und Buben

2) Die geforderten Integrationsleistungen: Das sind Spracherwerb, Anerkennung der Gesetze und der hiesigen Lebensart sowie die Bereitschaft zur Arbeit. Dementsprechend werden der verpflichtende Besuch von Deutschkursen und von Werte- und Orientierungskursen sowie die Teilnahme an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verlangt.

3) Klarstellung, dass der Verstoß gegen Gesetze oder die Verweigerung von Integrationsmaßnahmen Sanktionen nach sich zieht. Das reicht von Strafen über Leistungskürzungen (z.B. bei der Mindestsicherung) bis hin zu "aufenthaltsbeendenden Maßnahmen". Die Integrationsvereinbarung ist bei der Bezirkshauptmannschaft bei der Beantragung der Mindestsicherung zu unterschreiben. Die Einhaltung der Vereinbarung wird von der BH kontrolliert. Bei Integrationsverweigerung ist eine stufenweise Sanktionierung vorgesehen.

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