AK Steuerspartag: Experten helfen Mitgliedern, bares Geld zurück zu holen

Der Lohnsteuerausgleich kann fünf Jahre lang rückwirkend beantragt werden. | Foto: Fotolia/Gina Sanders
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LANDECK. Sie zählen sich auch zu der großen Gruppe, für die der Steuerausgleich ein Buch mit sieben Siegeln ist? Und die dem Staat pro Jahr mehr als 100 Millionen Euro schenkt? Dann machen Sie es heuer anders: Holen Sie sich über die Arbeitnehmerveranlagung die zu viel bezahlte Steuer zurück - im Schnitt rund 360 Euro pro Person und Jahr.
Dazu bietet die AK Tirol ein ganz spezielles Service an: Am Donnerstag, 20. März, findet auch heuer wieder der AK Steuerspartag in der Bezirkskammer Landeck, Malserstraße 11, statt. Zwischen 9 und 12 sowie 13 und 17 Uhr stehen Ihnen Fachleute der AK und Mitarbeiter der Finanzämter im persönlichen Gespräch zur Seite.
Egal, ob Sie Fragen zu Ihrem Steuerausgleich haben, Tipps oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars oder der Online-Variante benötigen: Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin über die AK Hotline unter 0800/22 55 10!
Achtung: Nur Beratung zu nichtselbständigen Einkünften (NICHT zu Mieteinkünften bzw. NICHT für Gewerbescheininhaber). Bei Pensionsbeziehern ist ein Termin nur sinnvoll ab einer Nettopension von mehr als 1.000 Euro.
„Die Beschäftigten haben nichts zu verschenken, gerade in Zeiten wie diesen“, ermuntert AK Präsident Erwin Zangerl die Mitglieder, das kostenlose Angebot der AK zu nützen. Wenn Arbeit bei uns schon viel zu hoch besteuert ist, dann sollten sich die Beschäftigten zumindest zurückholen, was sie zu viel an Steuern bezahlt haben! Und zwar am besten gleich für die letzten 5 Jahre!

Wann lohnt es sich?

Ein Steuerausgleich lohnt sich für alle, die nicht das ganze Jahr durchgehend berufstätig waren (nach Schule, Karenz, Präsenzdienst, Arbeitslosigkeit), oder die während des Jahres unterschiedlich verdient haben (Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit oder umgekehrt). Außerdem lohnt er sich für Niedrigverdiener wie Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter und Pflichtpraktikanten, für Alleinverdiener oder Alleinerzieher, für Arbeitnehmer mit beruflichen Ausgaben oder anderen Abschreibposten, wie etwa einer Krankenzusatzversicherung. Und auch wer Familienbeihilfe bezogen hat, sollte den Ausgleich machen.

Mit den richtigen Unterlagen zum Termin

Die Beratung durch die Steuerfachleute der AK findet persönlich statt und wird auf jeden maßgeschneidert. Zum Gespräch sollte man unbedingt alle Belege für geltend zu machende Ausgaben mitbringen. Das sind zum Beispiel Finanzamtsbestätigungen von Versicherungen, Bestätigungen von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Einzahlungsbelege von Spenden. Außerdem braucht man seine e-Card und, wenn man Kinder hat, auch deren e-Cards oder Sozialversicherungsnummern. Nur so bekommen Eltern die Kinderfreibeträge rückerstattet.

Online-Variante

Die Experten der AK helfen auch gerne beim Ausfüllen der Online-Variante. Sie hat den Vorteil, dass ein Guthaben sofort ersichtlich wird. Allerdings wird dazu ein eigener PIN-Code vom Finanzamt benötigt. Diesen kann man schon vor dem Beratungsgespräch beantragen oder direkt vor Ort bei den AK Steuerspartagen von einem Mitarbeiter des Finanzamts ausstellen lassen. Dafür muss man allerdings einen Ausweis mitbringen.

Der Lohnsteuerausgleich kann fünf Jahre lang rückwirkend beantragt werden. | Foto: Fotolia/Gina Sanders
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