Zerstörte Kirchen und verwüstete Friedhöfe: Vandalen für 161 Straftaten verurteilt
ST. PÖLTEN (ip). Durchwegs aus gutem Hause stammen jene sechs Burschen, denen der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer insgesamt 161 im Raum St. Pölten verübte Straftaten mit einem Gesamtschaden in Höhe von 92.000 Euro zur Last legte. Ihrer Beteiligung und ihrem Alter entsprechend wurden fünf Angeklagte, davon ein junger Erwachsener im Alter von 20 Jahren und drei Burschen, die zum Tatzeitpunkt August 2013 bis März 2014 noch Jugendliche waren, zu bedingten Freiheitsstrafen von vier bis 24 Monaten verurteilt. Ein vorbestrafter Erwachsener fasste eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro aus. Alle Urteile sind rechtskräftig.
Blinde Zerstörungswut
„Ein Wahnsinn, was hier passiert ist!“, bezeichnete der vorsitzende Richter Markus Grünberger die unfassbaren Vandalenakte, bei denen zumindest die drei Hauptangeklagten ihrer blinden Zerstörungswut freien Lauf ließen. Während der Erwachsene zu Silvester 2013 nur den Einsatz von Krachern und Raketen gegen einen Hundegackerlsackerl-Behälter und einen Mistkübel in Ober-Grafendorf zu verantworten hatte, reichte die Liste der drei Hauptangeklagten, die sich aus einer höher bildenden Schule kannten, von Einbrüchen über Brandstiftungen bis hin zu jenen Zerstörungsattacken auf Friedhöfen, gegen Marterln und Kapellen, in die sie Molotow-Cocktails warfen. Nicht zuletzt gehen auch Verleumdungen, sowie Vergehen gegen das Waffengesetz, dauernde Sachentziehung und Urkundenunterdrückung auf das Konto der Bande, die in wechselnder Beteiligung im Großraum St. Pölten, sowie in den Bezirken Tulln und Melk ihr Unwesen trieb. Eine Randfigur der Bande, der nur einmal dabei war, meinte: „Ich bin aus schierer Langeweile und aus Neugierde mitgefahren.“
Fußabdrücke im weißen Staub
Nicht dabei war er allerdings, als die drei Hauptbeteiligten eine Schrebergartenhütte aufbrachen. Zwei von ihnen warfen zunächst einen Mehlsack an die Wand und hinterließen danach ihre Fußabdrücke im weißen Staub. Danach schalteten sie ein Backrohr ein und stellten Spraydosen hinein. „Wir wollten sehen, was passiert“, so der Brandstifter. Erwartungsgemäß explodierten die Dosen, eine Feuersbrunst konnte jedoch knapp verhindert werden.
„Die Angeklagten haben nicht nur die Polizei auf Trab gehalten, sie haben vor allem die Bevölkerung in Furcht und Unruhe versetzt und Bestürzung hervorgerufen“, meinte Wurzer, der damit die Respektlosigkeit der Burschen gegenüber Angehörigen, die die Gräber ihrer Toten pflegen, hervorhob. Doch weder das Beschmieren von Kapellen und Marterln mit Hakenkreuzen, noch die Entwendung von Grabstatuen, die sie schließlich aus dem Fahrzeug des 20-Jährigen warfen, hatten religiöse Hintergründe gehabt. Einstimmig kamen auch die Verteidiger der Vandalen zu dem Schluss: „Nur die Angeklagten selbst kennen das Motiv für ihre Handlungen.“
Positiver Eindruck und ebensolche Zukunftsaussichten
In ihren Plädoyers hoben sie hervor, dass sich ihre Klienten bei einem Teil der Opfer entschuldigt haben, teilweise Schadensgutmachungen in Form von Geld und Arbeitsleistungen geleistet haben und nun am besten Wege seien, ihr Leben wieder in geordneten Bahnen zu führen. Teilweise liege ein positiver Schulabschluss bereits hinter ihnen und sie versuchen nun in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.
Grünberger begründete nach dem Schuldspruch die bedingten Strafen auch damit, dass neben Milderungsgründen, wie etwa die Geständnisse, auch der Eindruck der Burschen und ihre Zukunftsaussichten äußerst positiv seien. Die geforderten Schadenssummen wurden ebenfalls großteils anerkannt.
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