St. Pöltner wegen Aufruf zur Koranverbrennung vor Gericht

ST. PÖLTEN (ip). „Nicht schuldig“, erklärte ein 48-jähriger St. Pöltner , der sich wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung vor Gericht zu verantworten hat. Staatsanwältin Angelika Fraisl wirft dem Beschuldigten vor, im August 2015 über einen Facebook-Account öffentlich den Koran, dessen Verbrennung er ankündigte, herabgewürdigt und verspottet zu haben.

Unter dem Namen „Anna Wagenhofer“ – ein Fakeprofil, hinter dem die wahre Identität des Facebook-Nutzers noch nicht festgestellt werden konnte, wurden Personen dazu aufgerufen, am 8. August vergangenen Jahres bei Gratis-Spanferkel und Freibier an der Verbrennung jener Koranbücher teilzunehmen, die von Salafisten am Riemerplatz in St. Pölten verteilt worden waren.

Der 48-Jährige habe in der Folge einen Teil des Postings übernommen, es entsprechend kommentiert, beziehungsweise propagiert und ein Bild, das die Bücherverbrennung der Nazis 1933 zeigt, das von Personen, die sich als „Blutgruppe HC negativ“ bezeichnet, ins Netz gestellt worden war, auf seinem Facebook-Account einer breiten Öffentlichkeit zugängig gemacht.

In mehreren Anläufen versuchte der Richter den siebenmal vorbestraften Angeklagten mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Dieser unterbrach immer wieder, was den Richter leicht in Rage versetzte. „Ich blocke ab! Meine schriftliche Stellungnahme genügt“, erklärte daraufhin der Beschuldigte, den Herr Rat mit der Frage, was Salafismus sei, schließlich doch aus der Reserve lockte. „Das brauch ich nicht wissen“, so der St. Pöltner, der pauschal meinte, dass Salafismus und Scharia generell demokratiefeindlich seien. Das stimme so nicht, konterte der Richter, da müsse man sich schon genauer informieren, bevor man solche Meinungen übernehme.

Sein Posting, behauptete der Angeklagte, bestünde teilweise aus einem Beitrag, den er von der FPÖ St. Pölten habe und seinem Kommentar, der sich gegen den radikalen Islam richte. Das Bild von der Bücherverbrennung der Nazis sehe er hier zum ersten Mal. Das müsse ein anderer eingefügt haben. „I wü mit die Nazis genauso wenig zu tun haben, wie mit die radikalen Islamisten“, ergänzte er. Zu den einschlägigen Fotos auf seinem Handy, die unter anderem das Hakenkreuz zeigen, erklärte der Beschuldigte: „Ich speicher alle Fotos.“ „Es ist knapp dran am Verbotsgesetz“, mahnte der Richter.

Zum Aufruf der Koranverbrennung gab es ein Zugeständnis des 48-Jährigen. „Das ist für mich kein heiliges Buch“, führte er aus. „Dieses Buch zu verbrennen, ist nicht verboten. Es handelt sich dabei nur um eine salafistische Interpretation des Korans, meiner Meinung nach.“

Um ein endgültiges Urteil fällen zu können, möchte der Richter durch Ermittlungsbeamte noch klären lassen, ob es möglich sei, dass das Bild von der Bücherverbrennung der Nazis tatsächlich eine andere Person eingefügt haben kann. Der Prozess wurde daher vertagt.

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