Freispruch in Brunnen-Prozess
Schuld des Mieters des "Koch-Turms" für Richter nicht nachweisbar
AMSTETTEN. Nachdem es im Zusammenhang mit der Verschmutzung von mehr als 100 Brunnen in Greinsfurth bereits außergerichtliche Einigungen und Verurteilungen gab, wurde der ehemalige Mieter des "Koch-Turms" nun von der fahrlässigen Verunreinigung des Grundwassers und Bodens freigesprochen (nicht rechtskräftig).
Der 42-Jährige erklärte am Landesgericht St. Pölten, dass er sich nicht verantwortlich fühle. Er habe seinen Vermieter auf ein Loch aufmerksam gemacht, das nach Beendigung von Installationsarbeiten im Jänner 2007 nicht mehr ordnungsgemäß verputzt worden war. Bis Oktober 2008 gelangten daher rund 40 Kubikmeter Zuckermelasse ins Grundwasser, wodurch es zu einer stark vermehrten Bakterienbildung in den Hausbrunnen gekommen war.
"Seine leugnende Verantwortung ist nicht zu widerlegen", begründete Richter Weichhart den Freispruch des Angeklagten und verwies die Privatbeteiligten mit ihren Forderungen in Höhe von rund 50.000 Euro auf den Zivilrechtsweg.
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