Mostviertel
Geldbörsendieb streifte in drei Bezirken 133.000 Euro ein
Als überdurchschnittlich hoch könnte man den Stundenlohn eines rumänischen Geldbörsendiebes bezeichnen, der sich darauf spezialisiert hatte, Frauen in Supermärkten in die Tasche zu greifen und Bargeld, vor allem aber Bankomatkarten für seinen Lebensunterhalt zu klauen.
BEZIRK. Am Landesgericht St. Pölten musste sich der 45-jährige Arbeitslose mit Universitätsabschluss wegen mehrerer Delikte verantworten, zu denen er sich pauschal nicht schuldig bekannte. Zu den ihm vorgehaltenen Bildern aus den Überwachungskameras diverser Supermärkte und Bankomatstellen meinte er: „Das bin ich nicht!“
„Die Bilder sind unklar und unscharf“,
erklärte Verteidiger Milorad Erdelean.
Darüber hinaus gebe es keine Beweise gegen den Beschuldigten, der mit unzähligen einschlägigen Vorstrafen in vielen Ländern Europas keine guten Karten hinsichtlich seiner Beteuerungen hatte. Bei den meisten Prozessen sei er persönlich gar nicht anwesend gewesen, sei in Abwesenheit verurteilt worden, oder habe aus Missverständnissen heraus Geständnisse abgelegt, so der Rumäne.
Die Staatsanwaltschaft legte dem 45-Jährigen zur Last, ab November 2022 vor allem im März und Juli 2023 in den Bezirken Amstetten, Melk und St. Pölten sein Unwesen getrieben zu haben. Teilweise habe er nicht nur das Bargeld aus den Geldbörsen genommen, sondern auch Bankomatkarten, mit dem es ihm gelang, Geld abzuheben.
46 Behebungen bei St. Pöltener Opfer
Während die meisten Opfer zeitnah ihre Karten sperren ließen, entstand bei einem St. Pöltner Karteninhaber ein Schaden von insgesamt 129.000 Euro, die der Dieb in 46 Behebungen an sich brachte. Bei den Aufnahmen der Überwachungskameras fielen vor allem die übereinstimmende Kleidung bzw. die identischen Schuhe des Täters auf.
Einige Bilder zeigten das Gesicht des Rumänen, auf dem er sich, seiner Aussage nach, nicht erkenne. Vor allem eine Aufnahme seines Hinterkopfes wies aufgrund seines teilweisen Haarausfalles jedoch eine deutliche Übereinstimmung auf, sodass der Schöffensenat ihn eindeutig als Täter zu erkennen glaubte.
Es handle sich um zwei Männer, die ihm ähnlich sehen, argumentierte der Beschuldigte, während die Richterin ihn immer wieder darauf hinwies:
„Die Person schaut Ihnen aber schon sehr ähnlich!“
Zur Anhaltung des Rumänen durch einen Supermarkt-Detektiv meinte er, dass es sich auch hier nur um ein Missverständnis gehandelt habe. Anklagekonform verurteilte ihn der Schöffensenat zu vier Jahren Haft und Gutmachung des entstandenen Schadens (nicht rechtskräftig). Verteidiger Erdelean erbat im Namen seines Mandanten drei Tage Bedenkzeit.
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