Landesgericht
Urteil: Sexualpädagogin für Sexualstraftäter aus dem Mostviertel
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Diebstahls und Verleumdung musste sich ein mittlerweile 16-jähriger Bursche aus dem Mostviertel vor einem St. Pöltner Schöffensenat verantworten.
MOSTVIERTEL. Er gestand, die zwölfjährige Freundin seines ebenfalls zwölfjährigen Bruders zum Oralverkehr gedrängt zu haben. Der Jugendliche, dessen äußerst schmächtige, beinahe kindliche Erscheinung mit der „Sie-Anrede“ seitens der Prozessbeteiligten nur schwer in Einklang zu bringen war, lebte im Herbst 2022 zwar nicht bei seiner Mutter, die ihn aufgrund völliger Überforderung vorübergehend in einem Krisenzentrum untergebracht hatte, traf sich jedoch mit seinem Bruder und dessen Freundin vor der Schule der beiden. Aufgrund seines Drängens kam das Mädchen schließlich der Forderung des Beschuldigten nach, wobei dieser nicht geplant hatte, dass sein unmündiger Bruder den sexuellen Übergriff beobachtete.
Jugendlicher mit problematischer Vergangenheit
Er habe gewusst, dass das Mädchen noch keine 13 Jahre alt war, erklärte Staatsanwalt Karl Fischer. Er habe sogar erklärt, dass er sie für elf oder zwölf Jahre alt gehalten habe. Gleichzeitig verwies Fischer auf die problematische Vergangenheit des Jugendlichen, dessen Verhalten durchaus Anlass zur Sorge sei, zumal es auch in betreuten Einrichtungen immer wieder zu Problemen gekommen war und der Bursche auch tagelang untertauchte, um seiner Obhut zu entkommen.
Opfervertreterin Martina Gaspar forderte für das Mädchen Schadenersatz in Höhe von 500 Euro, der nach Rücksprache mit dem Angeklagten und dessen Mutter seitens Verfahrenshelferin Katharina Puchebner anerkannt und im Urteil zugesprochen wurde.
Diebstahl eines E-Scooters
Im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines E-Scooters beschuldigte der 16-Jährige zunächst eine andere Person, bevor er selbst die Verantwortung dafür übernahm. Der diesbezügliche Strafantrag wurde in den Prozess einbezogen.
Der Schöffensenat verurteilte den Jugendlichen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und ordnete Bewährungshilfe für die dreijährige Probezeit an. Schwerpunkt des Urteils soll laut Richter Markus Grünberger jedoch die Weisung zu einer Therapie bei einer Sexualpädagogin sein, die der Bursche regelmäßig nachzuweisen hat. Staatsanwalt Fischer gab dazu noch keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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