Serie "Steig ein", Teil 3
Bezirk Baden: 40 Alkoholunfälle im Vorjahr
Serie Teil 3: Alkohol am Steuer ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr, Promillestrecken gibt es aber noch heute.
BEZIRK BADEN. Es fängt mit einem Achtel beim Heurigen an, endet jedoch vielleicht erst beim fünften. Und dann? Auto stehen lassen oder doch über einen Schleichweg nach Hause? Im vergangenen Jahr sind in Niederösterreich durch Alkohol am Steuer zehn Menschen gestorben. Im Bezirk Baden waren Alkolenker für 40 Unfälle verantwortlich. 56 Menschen sind dabei verletzt worden, drei sogar gestorben.
Schon bei 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko auf das Doppelte. Oft unterschätzt wird dabei auch der Restalkohol, den man am Morgen "danach" noch hat. Denn unser Körper baut im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer also eine lange Partynacht hatte, ist auch nach dem Frühstück noch nicht fit fürs Lenkrad.
Initiative aus Baden
Im Bezirk Baden hat das Thema auch eine historische Komponente. Am 12. Dezember 1997 - vor mittlerweile 23 Jahren - senkte das Parlament die erlaubte Promillegrenze von 0,8 auf 0,5. Anlass war eine Initiative des Gymnasiums Biondekgasse (unter der bereits verstorbenen damaligen Direktorin Erika Perdula). Die Initiative (mit Demonstrationen und Besuch beim damaligen ebenfalls bereits verstorbenen Bundespräsidenten Thomas Klestil) hatte sich nach dem unschuldigen Unfall-Tod von drei Schülern gebildet, verursacht von einem alkoholisierten Autolenker. Der Verkehrsreferent der Polizeiinspektion Baden, Chefinsp. Karl Stix, berichtet von der aktuellen Lage im Bezirk: "Hot Spots sind natürlich alle Heurigenorte. Wir führen ein- bis zweimal monatlich ein Planquadrat durch, mit jeweils ca. 300 Alkotests. Im Schnitt der Jahre erwischen wir sechs bis acht alkoholisierte Lenker mit über 0,5 Promille." Der Führerschein wird dann abgenommen, die Strafen sind teuer: 300 - 3.700 Euro (bis 0,79 Promille), 800 - 3.700 € (bis 1,59 Promille), 1.600 - 5.900 € (ab 1,6 Promille) - zuzüglich "Nachschulungen" unterschiedlicher Intensität zur Wiedererlangung des Führerscheins.
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