Neues NÖ Hundehaltegesetz:
Hundeplattform PFOTE mit NOTE unterstützt Antrag zur Volksabstimmung
BADEN/REGION. Am 24.10.2019 hat der NÖ Landtag die Verschärfung des NÖ Hundehaltegesetzes einstimmig beschlossen. Dabei begrüßenswert ist die Erweiterung der Meldepflicht des Hundehalters beim Umzug mit einem auffälligen Hund in eine andere Gemeinde sowie die Erweiterung der Gründe für ein Hundehalteverbot.
„Was allerdings die erweiterte Maulkorbpflicht für alle Nicht-Listenhunde bzw. für alle nicht auffälligen Hunde angeht, handelt es sich unseres Erachtens definitiv um einen Schnellschuss. Hier hat es im Vorfeld eindeutig zu wenig Beratung und Diskussion gegeben. Die Nachjustierung des Gesetzgebers vom 21.11.2019 mittels authentischer Interpretation zu § 8 Abs. 5 Z 4 NÖ Hundehaltegesetz, wonach nun unter ´größeren Menschenansammlungen´ zumindest 150 Personen zu verstehen sind, begrüßen wir sehr. Dennoch gibt es vor allem einen Punkt, der nur vage formuliert ist und daher dringend einer Klarstellung bedarf: Maulkorb- und Leinenpflicht bei Veranstaltungen. Was der Gesetzgeber unter ´Veranstaltungen´ gemäß § 8 Abs. 5 Z 5 NÖ Hundehaltegesetz versteht, ist er bislang der Öffentlichkeit schuldig geblieben. Wir haben daher ein entsprechendes Auskunftsbegehren ans Land NÖ gestellt“, so GR Silvia Dobner, GR Heidi Hofbauer und StR Christine Witty von der Hundeplattform PFOTE mit NOTE.
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