Wein, Wein nur du allein........
......du liegst mir im Magen bei Mondenschein......
Unser schönes Bad Vöslau lebt zu einem erheblichen Teil vom Heurigen und von der Weinwirtschaft.
Die Landwirtschaft und somit auch die Weinwirtschaft hat es durchgesetzt, dass sie von der Lärmschutzverordnung ausgenommen ist, das heißt offenbar, jeder Bauer und Weinhauer darf Lärmen, wann und wo er es auf seinen Grundstücken für richtig hält.
Das Spritzen von Weinreben ist alle paar Wochen notwendig und darf angeblich nur nach Sonnenuntergang erfolgen. Wenn man vor so einem Spritzgerät in Aktion steht, macht es einen Lärm, wie wenn der Rettungshubschrauber neben den Ohren landet.
Einer unserer größten Weinhauer hat viele Weingäerten, irgendwo draußen kilometerweit von Wohngebieten entfernt. Einer jedoch liegt auf der gegenüberliegenden Seite unseres Hauses. Unsere Seite der Straße ist Wohngebiet, die gegenüberliegende Seite ist Grünland mit diesem Weingarten.
In der Nacht von Sonntag auf Montag um 0 Uhr 15 begann er mit dem Spritzen. Es dauerte volle 30 Minuten. Auf meine Frage, ob das nicht früher auch ginge, meinte er es war notwendig, ich darf es und mich kann niemand dafür bestrafen.
Er hätte ja mit "unserem" Weingarten beginnen können und anschließend jene Weingärten versorgen, wo es kein Mensch hört.
Im Recht ist er schon aber ob er rücksichtsvoll ist, ist eine andere Geschichte.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.