AK erstritt für Lkw-Chauffeuer 5.231 Euro
BADEN. Ein Lkw-Chauffeur war während seiner einmonatigen Probezeit wegen einer Gehirnblutung im künstlichen Tiefschlaf, als ihm sein Dienstgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit zustellen wollte und ihn auch abmeldete. Die Lebensgefährtin des Kranken verweigerte die Annahme dieser Post, erst Wochen später war der Mann wieder ansprechbar. "Laut Gesetz gilt die Abmeldung/Kündigung erst ab Entgegennahme, Kündigung im Krankenstand ist nicht möglich," erklärt Hildegard Gehringer von der Bezirksstelle Baden. Die AK erreichte für den Mann eine Lohnnachzahlung von 5.231,62 Euro brutto, dem Mann geht es inzwischen wieder besser.
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