Die Sonne ist für immer weg
BADEN. Das Ehepaar Dr. Karl und Linde Kögl steht im Gärtchen hinter ihrem Haus in der Goethegasse 16. Traurig schauen beide auf einen Wohnblock, der neben ihrem Grund in die Höhe gewachsen ist, zehn Meter hoch, drei Stockwerke, ca. acht Wohnungen - große und kleinere. "Die Dachgeschoßwohnung, hinter der unsere Sonne aufgeht, soll knapp 400.000 Euro kosten, habe ich gehört", sagt Karl Kögl. Er und seine Frau waren ja nicht prinzipiell gegen den Wohnbau, der ihnen und ihren Pflanzen nun unwiederbringlich die Sonne nimmt.
Aber sie hätten sich schon gewünscht, dass Baurichtlinien eingehalten werden. "Zum Beispiel hat das Grundstück, vorher war es halt eine Wiese, eine Widmung als Bauland-Wohngebiet. Und da dürfen maximal 35 % verbaut werden. Als wir aber dann die Baugrube gesehen haben, haben wir schon gemerkt, dass da jeder Zentimeter ausgenutzt wird", erzählt das pensionierte Ehepaar, das hier seit 40 Jahren im selbst erbauten Häuschen mit Garten lebt.
Kein Recht auf Sonne
Was tun mit einem Haus, das offenbar nicht widmungskonform errichtet wurde? Wegreißen? Laut Badens Baudirektor Madreiter sei das Haus widmungskonform mit 35 % verbaut. Und das sei auch vom Land geprüft. "Balkone zählen nicht zur Baufläche", erklärt Madreiter, warum der Eindruck einer allzu dichten Bebauung bestehe. Dass jetzt im Köglschen Garten keine Sonne mehr scheinen kann, ist ebenfalls - so Madreiter - gesetzlich möglich. Das Recht des Anrainers ist damit begrenzt, dass ein 45%iger Lichteinfall in seine Fenster garantiert sein muss. Ein Recht auf Sonne besteht nicht.
Das Ehepaar hat in seinem Kampf bereits resigniert. "Was wir aber nicht verstehen, warum der eine großzügigst bauen darf und wir dürfen nicht in der angebauten Garage parken, weil sie nicht den Bestimmungen entspricht", schütteln die Kögls den Kopf.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.