75 Zuhörer informierten sich über Immobilienpreise und Steuerreform

Foto: RE/MAX Innova

RANSHOFEN. Einen abwechslungsreichen Abend erlebten die Immobilien-interessierten Zuhörer am 1. Oktober in der Hoftaverne Ranshofen. Der Immobilien-Sachverständige Christian Haidinger und Steuerberaterin Claudia Dringo erklärten in prägnanten Worten die Konsequenzen und Auswirkungen der Steuerreform für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Übergeber einer Immobilie.

„Die vielen Änderungen bei der Grunderwerbssteuer, bei der Immobilien-Ertragsteuer (Immo-ESt), bei den Abschreibungen und möglichen Verteuerungen bei Schenkung oder Erbschaft von Immobilien waren die brennendsten Themen des Abends“, erklärte Christian Haidinger, Geschäftsführer des RE/MAX-Innova-Büros in Braunau, Mattighofen und Ried.

Immo-Markt im Bezirk um bei Wohnungen stark gewachsen
Haidinger beleuchtete auch den aktuellen Immobilienmarkt in Österreich, Oberösterreich und im Bezirk Braunau. Im ersten Halbjahr 2015 wechselten im Bezirk Braunau 111 Wohnungen und 93 Einfamilienhäuser die Besitzer. Die Preise für Wohnungen sind im Vorjahr stabil geblieben, die Anzahl ist aber im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014 um 42 Prozent gestiegen. Bei Neubauwohnungen hat sich eine Preisobergrenze von knapp unter 3000 Euro eingependelt. Bei den Einfamilienhäusern waren Anzahl, wie auch Preis, fast gleich. Die Datenbasis für den RE/MAX-ImmoSpiegel stammt aus allen Kaufverträgen des Amtlichen Grundbuchs der letzten fünf Jahre.

Auswirkungen der Steuerreform und Auswege
Besonders gespannt wurden die geplanten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und der Immobilien-Ertragsteuer aufgenommen: Die Immo-ESt soll dem Vernehmen nach von 25 auf 30 Prozent steigen. „Bei der Grunderwerbssteuer wird die Berechnungsbasis umgestellt, vom dreifachen Einheitswert zum Verkehrswert. Damit kann eine Verbilligung für Objekte unter 250.000 Euro erfolgen. Für Objekte mit einem höheren Verkehrswert wird es wahrscheinlich teurer. Im Einzelfall, je nachdem wie hoch der konkrete Einheitswert und der konkrete Verkehrswert der Liegenschaft sind, ist das zu überprüfen“, erklärt Haidinger.

Leider soll das auch für Schenkungen und Erbschaften unter Angehörigen kommen und damit eine Art Erbschaftssteuer darstellen. Auch Ideen dazu wurden aufgezeigt: Eine Schenkung, solange der günstigere Steuertarif noch gilt, mit Wohn- und Fruchtgenussrecht und Veräußerungsverbot für die Nachfolger. Eine andere Überlegung ist ein Verkauf noch zum alten, günstigeren Steuertarif und dann eine einfache Erbschaft in Form von Geld. Für beides benötigt man aber eine gesicherte Wertermittlung – womit sich der Kreis zum Thema Marktsituation und Immobilienwert schließt.

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