Jugendschutz wird ernst genommen

Die Alterskennzeichnung auf Zeltfesten erfolgt durch verschieden farbige Armbänder. | Foto: Softic
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BEZIRK (ebba). Es ist wieder "Bierzelt-Zeit". Bei der Ausrichtung solcher Feste sind die Veranstalter gefordert, die Bestimmungen hinsichtlich des Jugendschutzes einzuhalten. Das gelingt im Bezirk Braunau auch recht gut. "Wir richten 29 Festl im Jahr aus. Unter 16-Jährige lassen wir meist gar nicht mehr rein. Durch verschieden farbige Armbänder werden die Gäste ihrem Alter entsprechend gekennzeichnet. Am Eingang kontrollieren zudem Securitys", erklärt Landjugend-Bezirksleiterin Anita Schinagl. Die Polizei macht regelmäßig Kontrollen, sowohl in Gewerbebetrieben als auch bei Veranstaltungen. Etwaige Verstöße fallen auf den Veranstalter zurück – mit teils erheblichen Strafen. Obwohl aber die gesetzlichen Auflagen für Feste immer strenger werden, gibt es kaum Anzeigen. "Die Erfahrung zeigt, dass die Festveranstalter sich ihrer Verantwortung der Jugend gegenüber immer mehr bewusst werden", meint Eva Gaisbauer, Leiterin der Abteilung Sicherheit in der Bezirkshauptmannschaft Braunau. Auch Supermärkte schneiden gut ab. Anders sieht es aus, wenn die Polizei in Kiosken, Würstelständen und Tankstellen kontrolliert. "Wir stellen fest, dass vor allem hier das Personal nicht ausreichend geschult ist. Die wissen zum Teil gar nicht, dass man an Jugendliche nichts ausschenken darf", sagt Bezirkspolizeikommandant Martin Pumberger.

Die Konsequenzen
Wenn sich Jugendliche oder Gewerbebetriebe nicht an das Gesetz halten, drohen Strafen. "Wir haben im Jahr 2013 über Jugendliche sechs Mal eine Geldstrafe verhängt, 22 Jugendliche haben wir zur Jugendberatung geschickt. Wirte wurden – nach der Gewerbeordnung – acht Mal bestraft, weil sie Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt haben", berichtet Gaisbauer. Mehr Informationen und Tipps im Bezug auf den Jugendschutz finden Sie auf www.jugendschutz-ooe.at.

Das Jugendschutzgesetz für Oberösterreich besagt:

Ausgehen: Unter 14-Jährige dürfen bis 22 Uhr alleine ausgehen, 14- bis 15-Jährige bis Mitternacht, alle über 16 dürfen unbegrenzt fern bleiben.

Alkohol und Nikotin: Bis 16 Jahre ist der Kauf und Konsum von Tabakwaren und Alkohol verboten. Ab 16 gilt das Verbot für gebrannten Alkohol.

Medien: Der Erwerb von Medien, die kriminelle oder Gewalt verherrlichende Handlungen darstellen, ist verboten. Dies gilt auch für Datenträger, die diskriminierende oder pornographische Darstellungen beinhalten.

Glücksspiele: Die Teilnahme an Lotterien ist ab 14 Jahren erlaubt. Verboten ist jedoch die Teilnahme an Glücksspielen und das Abschließen von Wetten.

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