Stallhaltungspflicht im Bezirk Braunau: Geflügel darf nicht ins Freie!

Der Bezirk Braunau, wurde neben anderen Gebieten in OÖ und Salzburg, zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. | Foto: BH Braunau
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BEZIRK (ebba). Am Südufer des Grabensees, an der Landesgrenze des Salzburger Flachgaues zum Innviertel, wurde bei einer Tafelente der Virus H5N8 nachgewiesen. „Dies führt zu einer Stallhaltungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel, auch in Teilen Oberösterreichs. Man muss aber keine Angst vor der Vogelgrippe haben, es sind keine Übertragungsfälle auf den Menschen bekannt“, betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Da neben Wildvögeln auch das Nutzgeflügel zu den gefährdeten Tierarten zählt, ordnete das Gesundheitsministerium nun auch für Teile von Oberösterreich und Salzburg die verpflichtende Haltung des Haus- und Nutzgeflügels in geschlossenen Ställen, ohne Zugang ins Freie, an. "Ziel dieser vorsorglichen Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel zu verhindern", erklärt Hiegelsberger.

Konkret sind in OÖ alle Gemeinden direkt an den großen Seen sowie entlang der Flüsse Salzach, Inn und obere Teile der Donau (im Bezirk Schärding) von dieser Stallhaltungspflicht betroffen. Um den Schutz noch zu erhöhen, gilt die Stallhaltungspflicht aufgrund der Vielzahl an Geflügelhaltern auch für den gesamten Bezirk Braunau.

Braunau wappnet sich gegen Geflügelpest

Der Bezirk Braunau wurde zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Braunau ist der größte Geflügelbezirk Österreichs, mit dem größten Schlachtbetrieb. Dementsprechend ernst nimmt man hier das Thema. "Sämtliches Geflügel muss jetzt dauerhaft in Stallungen oder zumindest in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die oben abgedeckt sind, gehalten werden. Sodass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot verhindert wird", sagt Amtstierarzt Josef Stöger. "Eine Vogelgrippe im Bezirk hätte gravierende wirtschaftliche Folgen. Betroffene müssten ihren kompletten Geflügelbestand keulen."

2006 war der Bezirk bereits von einer Vogelgrippe betroffen. Aktuell sind noch keine infizierten Tiere im Bezirksgebiet gemeldet worden. Es bestehe kein Grund zur Panik, das Virus sei für den Menschen ungefährlich.

Wenn totes Wassergeflügel aufgefunden wird, ist dies an die Bezirkshauptmannschaft Braunau zu melden, unter Tel. 07722/803-60471. Tote Wasservögel sind in wasserdichte Plastiksäcke zu verpacken und zu verschnüren und der Bezirkshauptmannschaft (BH) Braunau zu übergeben. Die Säcke sollten zuvor möglichst kühl gelagert werden. Die BH übernimmt das Probenmaterial und leitet es zur Untersuchung an das Referenzlabor für Geflügelpest weiter.

Geflügelbetriebe sind angewiesen, gerade jetzt besonders hohen Wert auf Hygiene zu legen und ihre Geflügelherde genau zu beobachten. "Den Geflügelmarkt in Neukirchen und die Kleintierausstellung in Tarsdorf haben wir bereits absagen lassen. Geflügelmärkte, Kleintierausstellungen und Tauschbörsen sind bis auf weiteres in allen Gemeinden des Bezirkes untersagt", erklärt Bezirkshauptmann Georg Wojak.

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