Festlzeit: ÖOGKK rät zu Anmeldung der Helfer

BEZIRK. Die Festlzeit ist angebrochen. Ohne die Unterstützung der Vereinsmitglieder geht kaum ein Sommerfest über die Bühne. Damit es für die veranstaltenden Vereine keine Probleme gibt, rät OÖGKK-Obmann Albert Maringer: "Melden Sie bitte alle Helfer, die für ihre Tätigkeit bezahlt werden, vor Arbeitsantritt bei der OÖGKK an und nach dem Fest wieder ab, um dann die Sozialbeiträge abrechnen zu können." Nach dem Gesetz ist auch die Tätigkeit als bezahlter Helfer ein Dienstverhältnis – es besteht daher Versicherungspflicht. Der Verein ist in diesem Fall Dienstgeber und hat damit die Anmeldepflicht.

Sollten bei Überprüfungen Verstößen gegen die melderechtlichen Vorschriften festgestellt werden, kann es zu Strafen kommen.

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