Umweltschutz
Asbest: Der Feind im Haus

- Hans Peter Mayer mit Abfallrechtl. GF Marijo Stjepanovic (li).
- Foto: © bme
- hochgeladen von Bianca Mrak
Obwohl längst verboten, ist Asbest noch immer allgegenwärtig. Die Entsorgung ist aufwändig und gefährlich.
BEZIRK. Sobald die ersten Sonnenstrahlen ein wenig wärmen bricht für passionierte Heimwerker und Selberschrauber die Hochsaison aus. Der Schupfen vom Opa muss weg, ein Pavillon muss her. Der Retro-Fliesenspiegel aus den Siebzigern muss modernen schwarzen Schieferplatten weichen und der geerbte Oldtimer kriegt neue Bremsen verpasst. Klingt toll - kann aber tödlich enden.
Die unterschätzte Gefahr
Asbest ist ein natürlich vorkommendes faserförmiges Silikat-Mineral, das man früher in Fußböden, Fliesenklebern, Dächern, Bremsklötzen, Kupplungen oder Blumentöpfen verarbeitete. Die einstige "unzerstörbare Wunderfaser" Asbest ist seit 1990 in Österreich verboten, EU-weit folgte das Verbot im Jahr 2005. Mit dem menschlichen Auge nicht erkennbar, reicht ein Atemzug an Asbestfasern, der - manchmal Jahrzehnte später - zum sicheren Tod führt. Bricht der mit Asbest belastete Baustoff, werden Asbestfasern freigesetzt, die sich in der Lunge festsetzen. Die mit Asbest in Zusammenhang gebrachten Krebsarten sind aggressiv und unheilbar.
"Gefährlicher Abfall"
"Unsere Männer bekommen Atemschutzmasken und Ganzkörper-Overalls mit Kopfschutz bei Abbrucharbeiten im Zusammenhang mit Asbest", erzählt Hans Peter Mayer, Abbruch- und Transportunternehmer in Mannersdorf. "Asbest fällt in die Kategorie 'Gefährlicher Abfall', dessen Demontage, Transport, Entsorgung oder Behandlung ausschließlich Unternehmen gestattet ist, die dafür die sogenannte ‚Schlüsselnummer‘ besitzt", führt Mayer aus. Marijo Stjepanovic, der Abfallrechtliche Geschäftsführer im Unternehmen, weist darauf hin, dass Eigenregie teuer werden kann: "Grundsätzlich ist eine 'Stör- und Schadstofferkundung' anzuraten, besonders bei älteren Objekten. Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter prüfen das Haus und stellen Gefahrenquellen fest. Selbst abbauen und vielleicht sogar illegal entsorgen ist keine gute Idee, dabei macht man sich strafbar. Und zwar nicht verwaltungsrechtlich, da bewegt man sich bereits im Strafrecht mit empfindlichen Geldbußen bis hin zur Vorstrafe."
Herzensangelegenheit
Gabriele Jüly vom gleichnamigen Abfallservice in Bruck ist berechtigt, die Eternit- oder Asbestzementplatten zu sammeln. "Die Entsorgung von Asbest geschieht unter größtmöglichen Schutzmaßnahmen, das ist der wichtigste Aspekt. Die Platten müssen schonend und ohne zu brechen abgebaut und in verschließbaren schnitt- und stichfesten Big Bags oder bei größeren Mengen in einer Deckelmulde gesammelt werden. Nachdem Eternitplatten sehr voluminös, aber leicht sind, ist die fachgerechte Entsorgung kein allzu großer finanzieller Aufwand. Die gesetzlichen Auflagen werden in dieser Hinsicht immer strenger. Das ist oft nicht lustig, aber sie bilden die Grundlage für den Erhalt unserer Lebensqualität. Die fachgerechte Entsorgung von gefährlichem Abfall sollte daher allen am Herzen liegen."


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