Bezirksgericht: Ein Mieter wehrt sich
Ein ehemaliger Mieter wehrt sich vor dem Bezirksgericht gegen die Betreiber einer Seniorenresidenz.
BEZIRK (bm). Das Jahr 2014 war für Walter Novy aus Hainburg ein schweres, seine Frau verstarb im Jänner, im März brannte sein Haus aufgrund eines Kabelbrandes völlig aus. Novy wurde in letzter Sekunde gerettet und mit einer Rauchgasvergiftung ins Spital eingeliefert.
Wohnung in Seniorenresidenz
Die Nichte von Novy kümmerte sich noch während seines Spitalsaufenthalts um eine Wohnung. Die Wahl fiel auf die Seniorenresidenz Bad Deutsch Altenburg der Dignum Immobilien GmbH. Novy zog nach der Sanierung seines Hauses wieder aus und kämpft seither um 800 Euro - ein Teil seiner ihm zufolge ungerechtfertigt einbehaltenen Kaution. Laut Novy hat er die Seniorenwohnung in einwandfreiem Zustand retourniert, Dignum bestreitet dies. Im Betrag enthalten: 500 Euro, die Dignum für das Bereitstellen einer Hausangestellten, die den Senioren im täglichen Leben zur Verfügung stehen soll, verrechnet hat.
Verhandlung am Bezirksgericht
Am Dienstag, 19. Jänner, fand die Verhandlung unter der Leitung von Richterin Maria Hartel am Brucker Bezirksgericht statt. Der erste Zeuge war ein Helfer, der Walter Novy nach dessen Auszug aus der Seniorenwohnung beim Putzen und Ausräumen half. Stefan B. berichtet von gewissenhaftem Putzen des kleinen Badezimmers mit WC über rund 45 Minuten: "Wir haben gemeinsam die Dusche und Toilette, die Fliesen und den Boden gereinigt." Die Richterin fragt nach einer Verschmutzung des WC, B. kann sich das nicht erklären, er hätte alles geputz und "es war aus meiner Sicht zu 100 Prozent sauber".
Dignum erinnert sich - teilweise
Anschließend wurde die beklagte Partei, Reingard O., vernommen, sie war damals Geschäftsführerin der Seniorenresidenz. O. erinnert sich an eine verdreckte Toilette, verschmutzte Fenster, sowie an ein stark verschmutztes Backrohr und Mikrowelle und legt zum Beweis unscharfe Fotos vor. Auf die Frage der Richterin, ob sie ein Übernahmeprotokoll angefertigt hätte, meinte O., sie würde dies immer machen, kann sich aber nicht erklären, warum sie das im speziellen Fall unterlassen hätte. Für die laut Dignum gerechtfertigte Endreinigung wurden pauschal 200 Euro verrechnet und von der Kaution abgezogen. Zu Unrecht, wie Novy findet.
Streitpunkt Betreuung
Ebenso zu Unrecht, laut Novy, wurden monatlich 50 Euro Pauschale für die beiden vor Ort wohnhaften Hausarbeiterinnen verrechnet. "Denn", so Novy, "im ersten Monat wurden die 50 Euro in bar bezahlt, anschließend zwei Mal per Bankeinzug eingehoben, ab dem Zeitpunkt dann nicht mehr." Dignum verteidigt sich: "Wir hatten aus dem Jahr 2013 eine massive Betriebskostennachzahlung zu verrechnen. Wir haben die Betreuungspauschale in die Betriebskosten eingerechnet, auf eine Erhöhung der Akontierung aber verzichtet, um an Attraktivität nichts einzubüßen." Die Verhandlung wurde vertagt.
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