Gericht
Haft für erfolglosen Einbrecher
BRUCK/KORNEUBURG (mr). In der Nacht von 23. auf 24. Juli d.J. schlug der Angeklagte eine Scheibe zum Lager eines Autohauses ein, wobei er den Fensterriegel mit bloßen Händen angriff und deshalb DNA-Spuren hinterließ.
Das sollte man keinesfalls, vor allem wenn man bereits wegen eines Diebstahlversuches im Jahr 2014 (damals in die Kirchenbeitragsstelle Bruck) verurteilt und deshalb erkennungsdienstlich behandelt wurde. Damals wurde ihm eine Speichelprobe entnommen und das daraus gewonnene DNA-Profil in einer Datenbank gespeichert. Die Identifizierung des Täters war somit für die Kriminalisten eine leichte Übung.
Über die Verantwortung des Mannes, der noch vom Feiern seines Geburtstages betrunken gewesen sein und daher keine Erinnerung an den Einbruch haben will, schüttelte der Richter den Kopf. Er hielt ihm vor, dass sein 43. Geburtstag schon eine Woche vor dem Einbruch stattfand.
Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls (eine stehlenswerte Beute fand er offenbar nicht) fasste der Angeklagte zehn Monate teilbedingte Haft aus, davon drei Monate unbedingt. Rechtskräftig!
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