Gerichtsreport
Justiz läuft im Corona Notbetrieb
Personenkontakte in Gerichten und Justizanstalten sind auf ein Minimum reduziert.
BEZIRK BRUCK/KORNEUBURG (mr). Auch für die Justiz gilt die Maxime, dass die persönlichen Kontakte zwischen Menschen auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden.
Verhandlungen abgesetzt
Um Kontakte zwischen Justizpersonal, Parteien, deren Vertretern, Zeugen, Sachverständigen uns anderen Beteiligten zu vermeiden, wurden nahezu alle Verhandlungstermine abgesetzt. Das gilt sowohl für die Sparten Straf- und Zivilgerichtsbarkeit und gleichermaßen für Bezirksgerichte und das übergeordnete Landesgericht.
Ausgenommen sind Haftverhandlungen, bei denen es darum geht, ob ein Verdächtiger in Haft genommen wird oder weiterhin in Haft bleibt. Ebenso auch unaufschiebbare zivilgerichtliche Verhandlungen, etwa in Angelegenheiten des Gewaltschutzgesetzes. Wann der allgemeine Verhandlungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, wird von der Entwicklung der Corona-Krise in den nächsten Wochen abhängen. Optimisten sprechen frühestens von Anfang Mai, die überwiegende Meinung läuft auf Anfang Juni oder sogar Juli hinaus.
Parteienverkehr eingeschränkt
Der sonstige Parteienverkehr (z.B. Protokollaranträge) soll tunlichst telefonisch oder per E-Mail abgewickelt werden. Grundsätzlich sollte sich jeder telefonisch bei Gericht über die Vorgangsweise erkundigen, ehe er den Gang zu Gericht antritt.
Fristen werden unterbrochen
Vergangene Woche wurde ein einstimmiger (!) Gesetzesbeschluss im Parlament gefasst, wonach gerichtliche Fristen bis 30. April unterbrochen werden und erst wieder ab 1. Mai erneut zu laufen beginnen.
Keine Häftlingsbesuche
In den Justizanstalten ist der Besuch von Strafgefangenen derzeit nicht möglich, Häftlinge in Untersuchungshaft dürfen nur von ihren Verteidigern aufgesucht werden.
In Justizanstalten ist bis Redaktionsschluss noch kein Corona- Infektionsfall aufgetreten.
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