Müssen wir um Jobs zittern?
Man rechnet mit tausenden Fremdarbeitern: Wie sind wir betroffen? Experten entwarnen vorerst!
Mit 30. April 2011 endeten die Übergangsregelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber acht EU-Staaten. Was kann uns als Grenzbezirk bevorstehen?
BEZIRK BRUCK (mat). Ab sofort können Staatsangehörige aus Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen von heimischen Betrieben uneingeschränkt beschäftigt werden. Die Hürde der bisher befristeten „Arbeitserlaubnis“ ist weggefallen.
Einhaltung der „Spielregeln“
Bezirks-Wirtschaftskammer-Obmann KR Ing. Klaus Köpplinger: „Wir rechnen lokal mit keinen größeren Auswirkungen. Angebot und Nachfrage auf dem Sektor Arbeitsplätze sind im Bezirk gut austariert. Das Personal aus den betreffenden EU-Mitgliedsstaaten, welches in Österreich Arbeitsplatzchancen wahrnehmen wollte, hat dies schon in der Vergangenheit bei vorhandenem Jobangebot getan. Wichtig wird die Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten ‚Spielregeln’ sein.“
Gerhard Schödinger, Bezirks-NÖAAB-Obmann: „Meiner Meinung nach wird die Öffnung des Arbeitsmarktes nur geringe Auswirkungen haben, da seitens der Legislative mit dem Gesetz gegen Lohndumping ein wichtiges Instrument zur Gehaltsgleichheit geschaffen wurde. Ich möchte jedoch auch auf die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen hinweisen, die einer besonderen Kontrolle bedarf, um nicht – oder nicht ausreichend – qualifizierte Anbieter von Leistungen auszuschließen. Dabei verweise ich auf die Verpflichtung der Registrierung von ausländischen Unternehmen im Wirtschaftsministerium wo die Qualifikation überprüft wird und die zugelassenen Firmen in einer eigens dazu eingerichteten Datenbank im Wirtschaftsministerium abgerufen werden können.“
AMS: Keine „Schwemme“
„Wir rechnen nicht damit, dass der niederösterreichische Arbeitsmarkt mit niedrig qualifizierten Arbeitskräften überschwemmt wird“, erklärt der stellvertretende Geschäftsstellenleiter des AMS Bruck/Leitha, Werner Kruckenfellner. „Die Gründe: Auf der Nachfrageseite ist kein großer Bedarf gegeben, auf der Angebotsseite werden Niedrigqualifizierte als weniger mobil und aufgrund von Sprachbarrieren als weniger gut integrierbar eingeschätzt“, betont Kruckenfellner.
Gleiches Recht für alle
„Die AKNÖ rechnet nicht damit, dass aus den Nachbarländern Massen an ArbeitnehmerInnen zu uns strömen. In unserem Fall betrifft das vor allem Ungarn, Tschechien und die Slowakei. Für diese ArbeitnehmerInnen gelten alle österreichischen Gesetze und Kollektivverträge. Das heißt, niemand darf weniger bezahlt bekommen oder länger arbeiten, nur weil er oder sie von wo anders kommt. Das ist auch durch das neue Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping abgesichert. Das verhindert, dass es einen Verdrängungswettbewerb gibt – und schützt alle Betroffenen vor Ausbeutung. Auch dieser Punkt ist für uns als
ArbeitnehmervertreterInnen wichtig. Wer hier arbeitet, hat das Recht, vor schlechter Behandlung geschützt zu werden, egal woher er oder sie kommt“, erklärt Christian Bauer, Leiter der Kammer für Arbeiter und Angestellte Hainburg.
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