Wirt: "Ich fühle mich verarscht"
Verschärfter Nichtraucher-Schutz in Lokalen: Das halten die Brucker Gastronomen davon.
BEZIRK (sawa). "Ich fühle mich verarscht. Wir Wirte haben ohnehin schon genug zu kämpfen und jetzt kommt auch noch das. Im schlimmsten Fall sperre ich den gesamten Nichtraucher-Bereich zu", ist Engelbert Röder vom "Giebel Heuriger" in Arbesthal verärgert.
Den Anstoß dafür gab ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH): Dieser entschied vor Kurzem, dass Nichtraucher in keinem Fall dazu gezwungen sein dürfen, den Raucher-Bereich zu queren, auch wenn es sich dabei nur um den Gang zur Toilette handelt. Ein Wiener Wirt hat nun die Republik Österreich auf Schadenersatz geklagt, da er für die notwendigen Umbauten zwischen 30.000 und 50.000 Euro investiert hatte. Umbauten, die nach der neuen Auffassung des VwGH dem Nichtraucherschutz nicht entsprechen.
Umgebaut hat auch Röder: Wir haben zwischen 6.000 und 8.000 Euro in die Lüftung, die Glaswand und die Türe investiert." Momentan müssen Nichtraucher auch im "Giebel Heuriger" für kurze Zeit durch den Raucher-Bereich, um zu den Toiletten zu gelangen. Röder dazu: "Es ist baulich einfach nicht möglich, dass wir Toiletten im Nichtraucher-Bereich haben. Bei Kontrollen hatten wir bislang nie Probleme. Es hat immer alles gepasst."
Etwas leichter hat es Thomas Scherhaufer vom "Zum Gselchten" in Bruck/Leitha: "Ich musste nichts investieren, weil wir schon immer zwei geteilte Räume hatten. Die Toiletten sind bei uns ohnehin draußen im Hof."
Ein Problem gibt es dennoch: Auch im "Gselchten" müssen die Nichtraucher durch den Raucher-Bereich, um in den Nichtraucher-Bereich zu gelangen: "Sollte es wirklich Probleme geben, werden wir einfach zum Nichtraucher-Gasthaus", so Scherhaufer, "Rauchen kann man bei uns auch im überdachten Hof."
Den Raucher-Bereich zu queren, um zu den Toiletten zu gelangen, würde Nichtraucherin Leopoldine Kapaun nicht stören: "Das bisschen Rauch macht mir nichts aus."
Anders sieht das die Brucker Lungenfachärztin Dr. Judith Hesse-Tonsa: "Für den Nichtraucher bedeutet der Gang durch den Raucherbereich zweifellos eine Geruchsbelästigung, aber auch eine erhöhte inhalative Belastung ähnlich dem Gebrauch eines Sprays in geschlossenen Räumen. Den gesundheitlichen Effekt dieser Belastung abzuschätzen ist zwar nur schwer möglich. Will der Gesetzgeber auf der sicheren Seite sein, muss er dem Nichtraucherschutz aber Vorrang geben."
Hesse-Tonsa bezieht sich dabei auf unterschiedlichste Untersuchungsergebnisse: "In den letzten fünf bis acht Jahren wurden mehrere Studien an nicht rauchenden Lebenspartnern von Rauchern durchgeführt, welche eine Erhöhung des Risikos einer Erkrankung der Atmung und der Atemwege, sowie auch an bösartigen Neubildungen nachweisen konnten."
ZUR SACHE:
Mit Jänner 2009 trat die Tabakgesetz-Novelle, die auch den Nichtraucherschutz in der Gastronomie neu regelte, in Kraft. Seitdem gilt in Gastronomiebetrieben ein grundsätzliches Rauchverbot. Ausgenommen davon sind Betriebe mit mehreren Räumen. In solchen Betrieben darf der Wirt unter weiteren Voraussetzungen Räume einrichten, in denen das Rauchen gestattet ist (Raucher-Bereiche). In "Ein-Gastraum-Lokalen", die weniger als 50 m² umfassen, darf der Gastronom selbst entscheiden ob er das Rauchen gestattet. Ähnliches ist es, wenn das "Ein-Gastraum-Lokal" zwischen 50 und 80 m² umfasst und bauliche Maßnahmen zur Raumteilung nicht zulässig sind. Im Juni 2013 hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Weg in den Nichtraucher-Bereich keinesfalls durch den Raucher-Bereich führen darf. Dasselbe gilt beim Weg zur Toilette.
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