Enzersdorf: Neue Chance für Deponie - "Wir haben Angst!"

- Bürgermeister Plöchl fürchtet um seine Parteienstellung.
- Foto: Fischamend
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Änderungen im UVP-Gesetz lassen Enzersdorf in Hinblick auf die geplante Deponie erschaudern.
ENZERSDORF/F. Zur Zeit befindet sich das Verwaltungsreformgesetz in der Begutachtungsphase. Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen 18 Bundesgesetze, darunter auch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, kurz UVP-G. Ein Auszug aus der Novelle lässt aufhorchen: "Die bisherigen Stellungnahmerechte von Umweltanwalt, Standortgemeinde und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umweltverträglichkeitserklärung vor deren Auflage können daher entfallen." Nun fürchtet Enzersdorfs Bürgermeister Markus Plöchl um Benachteiligung im UVP-Verfahren um die geplante Deponie am "Kalten Berg".
Keine Übergangsfrist
Plöchl hat im laufenden UVP-Verfahren zur geplanten Deponie "Kalter Berg" Parteienstellung, fürchtet jetzt aber den Verlust: "Faktisch geht es um eine Entmüdigung der Gemeinden, und zwar aller Gemeinden in Österreich! Wir dürfen uns demnach künftig um die Feuerwehr, die Polizei, die Schulen und Kindergärten kümmern, bei Projekten wie der Deponie aber fällt unsere Parteienstellung im Verfahren weg." Eine fehlende Übergangsfrist würde demnach auch Einschränkungen in laufenden Verfahren nach sich ziehen, wie Bürgermeister Plöchl zu bedenken gibt. Der Anwalt der Gemeinde, Wolfram Schachinger von der Wiener Kanzlei Wolf Theiss kritisiert die fehlende Übergangsfrist und erklärt: "Besonders heikel ist, dass im Entwurf nicht einmal eine Übergangsfrist vorgesehen ist, sodass die Novelle auch für laufende Verfahren, wie das Deponievorhaben in Enzersdorf, zur Anwendung käme."
"Strikte Ablehnung"
Die geplante Novelle, die demnächst beschlossen werden könnte, stößt auf breiten Widerstand. Der Österreichische Gemeindebund lehnt diese Novelle "strikt ab". In das gleiche Horn blasen auch die Umweltorganisation Virus mit Wolfgang Rehm und NÖ Umweltanwalt Thomas Hansmann, sie lehnen die Novelle ab: "Das bestehende UVP-G ist betreffend Parteien- und Mitwirkungsrechte nicht novellierungsbedürftig. Hier darf es zu keinen Verschlechterungen kommen." Rehm geht sogar noch weiter und kündigt an: "Wir gehen bis zur EU-Kommission, dem Europäischen Gerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof"
Ministerium relativiert
Die Pressesprecherin von Minister Andrä Rupprechter, Magdalena Rauscher, kann die Aufregung nicht nachvollziehen und erklärt: "Die geplante Novelle soll Verwaltungsabläufe vereinfachen und Rechtssicherheit bieten. Wir sind mit dieser Novelle dem breiten Anliegen der Bevölkerung nach Verwaltungsreformen nachgekommen." Auch hinsichtlich der Übergangsfrist wird die Befürchtung von Plöchl vom Ministerium nicht bestätigt: "Es ändert sich an der Parteienstellung der Gemeinden in UVP-Verfahren nichts. Selbstverständlich werden alle Stellungnahmen, die bis Ende der Begutachtungsfrist am 18. November einlangen, genauestens angesehen und geprüft."





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