Heurigen hinterzogen Abgaben
Metro Einkäufe waren "gesplittet" in Bareinkäufe und Rechnungseinkäufe
GÖTTLESBRUNN/HASLAU-MARIA ELLEND/KORNEUBURG (mr). Die Betreiber von zwei Heurigen im Bezirk mussten sich letzte Woche vor einem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg verantworten.
Sie sollen zwischen 2010 und 2015 an Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuern rund 435.000 Euro hinterzogen und weiters durch unterlassene Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen von rund 68.000 Euro bewirkt haben.
Einkäufe bei Metro getürkt
Die Einkäufe, die die Angeklagten bei Metro tätigten, verliefen nach folgendem Muster: Für einen Teil der Einkäufe ließen sie sich eine Rechnung ausstellen, die auch in die Buchhaltung Eingang fand. Ein Teil wurde jedoch bar bezahlt, diese Waren und die damit erzielten Umsätze fanden in der Buchhaltung keinen Niederschlag und wurden auch nicht versteuert.
Die voll geständigen Angeklagten wurden zu Geldstrafen von 200.000 bzw. 170.000 Euro verurteilt, im (zu erwartenden) Nichteinbringungsfall zu fünf bzw. vier Monaten Ersatzfreiheitsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.