Schutzverband Umwelt: Vergleich mit Richter-Wiesinger
Die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft – Schutzverband gegen Umweltkriminalität hat im August gegen die Firma Josef Richter-Wiesinger aus Hainburg Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht. Der Verein hatte festgestellt, dass auf dem Betriebsgrundstück der genehmigte Lagerumfang überschritten wurde und der Hainburger Unternehmer seit Jahren ohne Erlaubnis für die Sammlung und Behandlung von Abfällen tätig war.
Der Schutzverband Umwelt hat mit Josef Richter-Wiesinger am 9. Oktober vor dem Landesgericht Korneuburg einen Unterlassungsvergleich abgeschlossen. Demnach verpflichtet sich der mit Abtransport und Entsorgung von Bauschutt, Aushubmaterial, Sperrmüll und anderen Abfällen beschäftigte Unternehmer „es ab sofort bei sonstiger Exekution im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, auf der Liegenschaft in Hainburg an der Donau, Abfälle zu lagern und dabei die Vorschriften des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Wasserrechtsgesetzes und/oder der Gewerbeordnung zu verletzen.
Zusätzlich muss Josef Richter-Wiesinger die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 3.429,76 Euro sowie einen Aufwandsersatz von 747 Euro bezahlen. Der Unterlassungsvergleich ist außerdem ein vollstreckbarer Exekutionstitel. Hält sich die Firma nicht an die Bedingung, kann das Gericht über Antrag Beugestrafen verhängen, die bis in den fünfstelligen Bereich gehen können.
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